nicht umgesetzt haben. Da greift man sich wirklich an den Kopf! Das stimmt schon alles. Es gäbe noch weitere Beispiele dafür.
Es ist ja sehr ambivalent, wie wir die Dokumente zu beurteilen haben, wenn es darum geht, was unsere Banken in Osteuropa machen. Im Bankenausschuss haben wir ja diesbezüglich allerhand erlebt. Und zwar hat sich die Regierung in der Übermittlung der Akten nicht korrekt verhalten. Aber die Akten beziehungsweise die Dokumente, um die es dort ging, waren schon interessant. Die sind ganz offensichtlich vom amerikanischen Geheimdienst gewesen, die schon darauf geschaut haben, dass andere Wirtschaftseinheiten, speziell in der Ukraine oder sonstwo, sich nicht so ohne weiteres ausdehnen können. Das hat uns zwar in den Kram gepasst, weil man einmal die Geschäftspraktiken gesehen hat, sofern die Vorhalte dort gestimmt haben, aber das ist schon auffällig, da gebe ich Ihnen völlig recht.
Trotzdem ist es so, dass man das, was vorliegt, schon im Einzelfall überprüfen muss. Und in diesem Fall würde ich doch meinen, dass erstens das Ziel vollkommen in Ordnung ist und zweitens auch die dazugehörige Maßnahme, nämlich zur Verbrechensbekämpfung einen Beitrag zu leisten.
In diesem Fall geht ja der Weg nicht über die Union. Das ist ja auch immer ein Anliegen Ihrer Fraktion gewesen, dass man da zu viel abgibt, sondern das ist ein bilaterales Abkommen, wo man doch selber einiges gestalten kann. Ich glaube, das, was darin eingeräumt wird, ist nur richtig und billig, gemessen an dem Ziel, das hier verfolgt wird – und das Ziel ist die Verbrechensbekämpfung. Die Amerikaner haben da natürlich speziell die sogenannte Terrorismusbekämpfung im Auge. Aber es gilt auch sonst.
Eines muss man schon sagen – und ich weiß, dass wir, was das Bankgeheimnis betrifft, unterschiedliche Auffassungen haben –: dass es nicht sein kann, dass Schutzbestimmungen, die dazu da sind, die berühmten kleinen Bürgerinnen und Bürger zu schützen et cetera, immer auch dort missbraucht werden, wo großes Verbrechen stattfindet. Da muss man eine Abwägung vornehmen. Und das ist öfter so. Deshalb findet auch diese Vorlage unsere Zustimmung.
Das gilt genauso für die Bestimmungen zu dem Besteuerungsabkommen, weil wir auch dort der Meinung sind, dass es sinnvoll ist, sozusagen ein bisschen abzurüsten, was all diese Schutzbestimmungen betrifft, weil das immer wieder missbraucht wird, und zwar von den großen Gaunern, während wir immer die Kleinen schützen wollen, und das geht nicht zusammen. So einfach ist das.
Herr Kollege Weinzinger, ganz habe ich Sie nicht verstanden, was Sie uns hier sagen wollten mit dem Redefluss oder so. Ich kann nur sagen: Im Ausschuss, im Speziellen im Finanzausschuss, wo ja sozusagen wenig ideologietriefende Themen an der Tagesordnung waren, war es schon immer wieder erfrischend, die Beiträge aus der Praxis zu hören. Das möchte ich durchaus einräumen. Hier herinnen sind wir natürlich bei den größeren Themen sehr unterschiedlicher Auffassung.
Ich wollte nicht verhehlen, dass Ihre Argumentations- und Ausdrucksweise dort einerseits wirklich davon zeugte, dass Sie von der Materie wegen Ihres Berufes offenkundig etwas verstanden haben, und Sie andererseits noch relativ normal dahergeredet haben. Das ist ja auch nicht immer selbstverständlich.
Am Schluss noch ein Appell, denn das Leben geht ja weiter: Ich glaube nicht, dass es so ein Problem war, wenn wir im Finanzausschuss „Kolleginnen und Kollegen“ gesagt haben. Also das geht sich schon aus. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Weinzinger.)
16.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.
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