Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 150

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16.33.00

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wesentliches Ziel des Abkommens zwischen Österreich und den USA über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straft­aten ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für eine Aufteilung von Vermögens­werten über 10 000 €, die dem Verfall, der Einziehung, der Abschöpfung der Bereiche­rung oder der Vollstreckung einer vermögensrechtlichen Anordnung der anderen Vertrags­partei unterliegen.

Mit dieser Ergänzung des seit 1955 bestehenden Vertrages über die Rechtshilfe in Straf­sachen soll für Österreich eine unmittelbar anwendbare rechtliche Grundlage für die Auf­teilung solcher Vermögensgegenstände mit den Vereinigten Staaten von Amerika ge­schaffen werden.

Das Abkommen sieht keine Verpflichtung zur Aufteilung von Vermögensgegenständen vor. Weiters gehen die Verpflichtungen der Republik Österreich gegenüber Mitgliedstaa­ten der Europäischen Union beziehungsweise der Union selbst diesem Abkommen vor.

Wie den Erläuterungen entnommen werden kann, wurde von Kriminellen öfters ver­sucht, die Erträge aus ihren strafbaren Handlungen jeweils in den anderen Staat zu ver­schieben und dort anzulegen. Da die Effizienz der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und Geldwäsche von größter Bedeutung ist, wird die Erweite­rung des Abkommens zweifellos dazu beitragen, dass sich Straftaten künftig weniger bezahlt machen. Außerdem wird verhindert, dass krimineller Reichtum zur Finanzie­rung weiterer krimineller Aktivitäten verwendet wird. Ich denke, eine Ergänzung, die wir unterstützen sollen. Wir jedenfalls werden es tun. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner ge­langt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.35.04

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verbrechen darf sich nicht lohnen. Daher müssen wir Anreize schaffen, um kriminell erworbenes Vermögen sicherzustellen und auch aufzustöbern. Und das Asset Sharing Agreement ist ein Anreiz für das Aufstö­bern und vor allem für Sicherstellungen in diesem Bereich.

Es soll in relativ kurzer Zeit, spätestens nächstes Jahr, auch spezialisierte Staatsan­wälte geben, die eben darauf spezialisiert sind, kriminell erworbenes Vermögen aufzu­stöbern und sicherzustellen beziehungsweise abzuschöpfen. Denn: Je mehr Abschöp­fungen, je mehr Sicherstellungen wir haben, desto besser ist es für die vielen Opfer von Wirtschaftskriminalität und desto besser ist es natürlich auch für unser Budget. – Dan­ke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.36

16.36.40

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten, in 869 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

 


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