Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 155

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Kollege Steinhauser, das ist der falsche Tagesordnungspunkt, um über die Frage der Be­setzung des Justizressorts zu reden.

Diese Vorlage ist eine unproblematische Vorlage. Im Gegenteil: Ich möchte der Frau Bundesminister in diesem Zusammenhang durchaus Anerkennung zollen, weil es dem Ressort gelungen ist, im Zuge der Verhandlungen im Rat dafür zu sorgen, dass man den wichtigen Bereich der Konsumenten und der klein- und mittelständischen Unternehmen herausnehmen konnte, dass Kredite von ihnen als Schuldner nicht zur Besicherung dienen können, denn das halte ich zum Schutz der Konsumenten und zum Schutz der klein- und mittelständischen Unternehmen für geboten und für sachlich richtig, weil die­se sich am allerwenigsten wehren können.

Wir müssen ja wissen, dass es auch in Kreditverhältnissen entsprechende Machtunter­schiede gibt. Da ist es ja auch so, dass der Kreditgeber mitunter eine dominierende Position hat und der Kreditnehmer oft dem Kreditgeber ausgeliefert ist. Wenn der jetzt noch damit rechnen müsste, dass sein Gläubiger die Schuld, die er ihm gegenüber hat, auch noch zur Besicherung gegenüber einem anderen, unter Umständen noch mächti­geren Gläubiger seines Gläubigers weitergeben darf, dann wird, glaube ich, die Pro­blematik evident und ist klar, dass es vernünftig war, diese Kredite auszunehmen. Das ist ausdrücklich anzuerkennen.

Insgesamt glaube ich auch, dass die Regelung, die hier im Grunde nur eine Anpas­sung ist, die neben den Barsicherheiten und den Finanzinstrumenten in dem bereits beste­henden Finanzsicherheiten-Gesetz vorzunehmen ist, eine Erweiterungsmöglichkeit dar­stellt, um Kredite zu bekommen, denn wir leiden beziehungsweise die Wirtschaft leidet ja darunter, dass sie derzeit keine Kredite bekommt, weil mit Basel II und jetzt schon nachfolgend Basel III in Wahrheit die Kreditflüssigkeit und damit die Liquidität der Wirt­schaft leidet.

Das heißt, das ist also eine zusätzliche Möglichkeit und so maßvoll, dass jedenfalls die klein- und mittelständischen Unternehmer und die Konsumenten nicht fürchten müs­sen, als Schuldner unter die Räder zu kommen, wenn ihr Gläubiger die Forderung an einen noch mächtigeren Gläubiger zur Besicherung weiterreicht.

Das ist vernünftig, das macht Sinn. Und daher, glaube ich, ist es auch vernünftig, wenn man dieser Regelung zustimmt. (Beifall beim BZÖ.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Hakl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.52.59

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Hohes Haus! Ich möchte doch noch einmal als jemand, der länger bei Gericht gearbeitet hat, auch in relativ komplexen Verfahren, mein Befremden darüber ausdrücken, was der Frau Justizministerin in ihrer vormaligen Funktion als Richterin vorgeworfen wird.

Wenn man in einem derartig riesigen Mammutverfahren, wie es der BAWAG-Prozess war, von 18 Anklagepunkten in 14 von der Generalprokuratur recht bekommt und dann als rücktrittsreif und schlecht, und keine Ahnung was, angeprangert wird, dann ist das nicht nur befremdlich, sondern aus meiner Sicht wirklich schockierend.

Wenn die Unfehlbarkeit der Justiz zum Maßstab dieses Hohen Hauses erhoben wird, dann weiß ich nicht mehr, ob wir überhaupt noch eine zweite und dritte Instanz brau­chen. Und: Ja, es ist völlig normal und bei ausnahmslos fast jedem derart großen Ver­fahren der Fall, dass einzelne und in diesem Fall äußerst kleine, vergleichsweise kleine Anklagepunkte einmal auch wackeln und es eine andere Rechtsansicht – nicht mehr und nicht weniger – gibt.

 


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