Was da aufgeführt wird, geht an die Grundfesten der Demokratie und der Gewaltenteilung. Und für dieses Haus empfinde ich es als intellektuell äußerst beschämend, diesem Theater in den Zeitungen auch noch Vorschub zu leisten, indem wir hier mittun, der Rücktritt der Ministerin gefordert wird und Ähnliches.
Dies nur einmal einleitend, denn da bin ich wirklich zutiefst betroffen. Wenn das einreißt, dann schaffen wir doch wirklich alle Instanzenzüge bei der Justiz am allerbesten ab, denn wir haben ja gefälligst unfehlbare Richter zu haben. Wo sind wir denn? (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nachdem mir jetzt einmal kurz das Herz übergegangen ist und ich der Frau Bundesminister an dieser Stelle für ihre hervorragende Arbeit aus tiefstem Herzen danken kann und da ich weiß, dass auch die Kollegen der anderen Fraktionen – egal, welches politische Theater heute aufgeführt wird – in Wahrheit überwiegend ebenfalls meiner Meinung sind, darf ich ganz kurz auf das angezogene Thema im Finanzsicherheiten-Gesetz, worüber es unterschiedliche Auffassungen gibt, eingehen.
Während im Haus einige der Ansicht sind, es handle sich bei der wahrgenommenen Ausnahme insbesondere für Einzelunternehmen um einen Vorteil für die Betroffenen, möchte ich nachdrücklich darstellen, dass ich es für einen großen Vorteil halte, wenn Forderungen gegenüber Einzelunternehmen auch von anderen, beispielsweise KMUs, als Sicherheiten herangezogen werden könnten.
Unsere KMUs und auch andere Einzelunternehmer, die ja üblicherweise nicht mit der allergrößten Liquidität gesegnet sein müssen, müssen auch Forderungen und auch andere Pfandrechte zur Verfügung stellen können, um eine bessere Bonität zu erhalten. Und das ist die absolute Mehrzahl der Unternehmen! Ich glaube, es ist wichtig, dass in Zukunft Unternehmen, gerade die kleinen, nicht nur dann einen Kredit bekommen, wenn – ich bringe da ein sehr oft zutreffendes Beispiel – die Großmutter drei Gründe zur Verfügung stellt, die noch verpfändet werden können. Da machte es sehr, sehr viel mehr Sinn, wenn auch Forderungen gegenüber kleinen Unternehmen als Sicherheiten herangezogen werden könnten. Dies wird in den Grundzügen möglich, die Ausnahme ist einer kleiner Wermutstropfen. Das verbessert die Bonität der mittelständischen Wirtschaft und damit den Wirtschaftsstandort Österreich. Und deswegen bin ich der Ansicht, wir beschließen dennoch ein gutes Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
16.57
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich ist die Anpassung an die Finanzsicherheitenrichtlinie durchaus eine begrüßenswerte, weil es zu einer Vereinheitlichung des Finanzmarkts beiträgt. Das ist an sich für den Geschäftsraum Europa und für den Kapitalraum Europa durchaus begrüßenswert.
Ich halte es auch für durchaus vernünftig, dass man auch Kreditforderungen nunmehr als Sicherheiten heranziehen kann. Es gibt keinen Grund, warum in Österreich Kreditforderungen nicht herangezogen werden sollen. Wir sind nach der Richtlinie auch verpflichtet, diese Kreditforderungen als Sicherheiten anzuerkennen. Daher setzen wir das in diesem Gesetz um.
Ich halte auch die Ausnahme für Verbraucher und Kleinunternehmen für richtig. Das ist auch eigentlich eine Maßnahme, die in der Richtlinie vorgesehen ist. Ich halte es auch für richtig, wie auch Kollege Stadler gesagt hat, dass wir von dieser Ausnahme Gebrauch machen.
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