Ich habe nur ein wenig Bedenken nicht bei der Umsetzung der Richtlinie, sondern bei dem darüber hinausgehenden Teil dieses Gesetzes, der nichts mehr mit der Umsetzung der Richtlinie zu tun hat, nämlich dass die Verwertung gegenüber Einzelunternehmen und auch juristischen Personen, wenn auf der anderen Seite eine Bank oder ein Kreditunternehmen steht, nunmehr beschleunigt und vereinfacht stattfinden kann. Das kann im Einzelfall zu einem Druck auf den Kleinunternehmer oder das Kleinstunternehmen führen.
Diese Vereinfachung der Verwertung, insbesondere bei Wertpapiersicherheiten, halte ich für problematisch, und ich glaube, man muss dann im Auge behalten, ob sich daraus missbräuchliche Verwendungen bei Kleinst- und Kleinunternehmen ergeben – das hat nichts mit der Umsetzung der Richtlinie zu tun, das hat mit der Praxis zu tun. Wir werden da ganz genau aufpassen, wie die Praxis in den Banken sein wird und wie die Handhabung dieses beschleunigten Verwertungsrechts bei den Banken dann stattfinden wird.
Nichtsdestotrotz, im Großen und Ganzen ist es ein Gesetz, das durchaus positiv zu sehen ist. Dieser kleine Detailbereich wird in der Praxis beobachtet werden müssen, ob es dadurch zu Nachteilen für Kleinunternehmen kommt. Aber ich glaube, wir sind alle nicht daran interessiert, hier etwaige Nachteile zu dulden, sondern dann letztendlich auch zu handeln, wenn das der Fall sein sollte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher gelangt nun mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.
17.00
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Änderung des Finanzsicherheiten-Gesetzes ist eine notwendige Richtlinienumsetzung. Es ist notwendig, den sachlichen Anwendungsbereich auf Kreditforderungen auszudehnen. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Zum Nachdenken bringt mich jedoch jener Umstand, der heute schon mehrmals angesprochen wurde, nämlich die Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereiches auf Einzelunternehmen, juristische Gesellschaften und Personengesellschaften, wenn auf der anderen Seite ein professioneller Finanzmarktteilnehmer steht.
Wer sind die Einzelunternehmen und Personengesellschaften? – Es sind dies KMUs. Man muss sich die Situation ansehen. Ich weiß, die Argumente dafür sind, dass wir Transferkosten senken, dass wir das einzige EU-Land wären, wo dieser persönliche Anwendungsbereich nicht ausgedehnt würde. Man muss die Situation im Auge behalten und beobachten, wie sich das in Zukunft verhält.
Zur aktuellen Diskussion möchte ich einen Punkt zur Antikorruptionsstaatsanwaltschaft und deren Einführung einbringen. Frau Justizministerin, ich begrüße grundsätzlich die Initiative, die Sie da gesetzt haben. Ich glaube, wir alle stimmen darin überein, dass es wichtig ist, dass die Staatsanwälte gut ausgebildet sind, dass sie über ausreichend Kompetenz verfügen, derart große Wirtschaftsverfahren zu verfolgen. Man darf aber in dieser Diskussion nicht außer Acht lassen, dass oft auch Staatsanwälte von Verfahren abgezogen werden beziehungsweise versetzt werden oder aus anderen Gründen dem Verfahren entzogen werden. Es ist daher wichtig, dass wir sicherstellen, dass auch Wirtschaftsverfahren, bei denen Zigtausende Seiten dann wieder von einem neuen Staatsanwalt/einer neuer Staatsanwältin durchgearbeitet werden müssen, effizient und rasch zu Ende gebracht werden. Wenn wir ständig Versetzungen beziehungsweise einen neu-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite