en Staatsanwalt/eine neue Staatsanwältin im Verfahren haben, dann werden diese Verfahren unnötig in die Länge gezogen. Meiner Ansicht nach muss es für uns oberste Priorität haben, wie Sie bereits bei der Einführung der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft angesprochen haben, sicherzustellen, dass innerhalb der Staatsanwaltschaft eine gewisse Führungskompetenz gewährleistet ist, dass die Staatsanwälte an den Verfahren dranbleiben beziehungsweise dass das Verfahren dann, wenn ein Staatsanwalt versetzt wird oder von selbst aufhört, so rasch und effizient wie möglich durchgeführt und zu Ende gebracht wird. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.03
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.
17.03
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal: Herr Steinhauser, warum sind Sie so aggressiv, frage ich mich. Wir haben doch immer eine ganz gute Gesprächsbasis gehabt. Ich werde das noch ergründen.
Nun zum Finanzsicherheiten-Gesetz, das unter diesem Tagesordnungspunkt verabschiedet werden soll. Es können jetzt auch Kreditforderungen Finanzsicherheiten sein, nicht jedoch dann, wenn der Schuldner ein Verbraucher oder ein KMU ist. Wieso? – Weil diese Personen, diese Gruppen vor besonders aggressiven Eintreibungsmethoden geschützt werden sollen. Um den Wettbewerbsnachteil abzuwenden, sieht das Gesetz jedoch eine Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereiches auf juristische Personen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften vor.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz entspricht dem europäischen Standard.
Herr Mag. Steinhauser, wenn Sie sagen, dass zu befürchten ist, dass es in Zukunft Finanzprodukte gibt, die sehr kompliziert sind, kann ich nur sagen: Ja, das stimmt, aber ich bin gerne bereit, Ihnen diese gemeinsam mit meinem Haus zu erklären. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)
17.04
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 929 der Beilagen.
Wenn Sie für diesen Entwurf sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Der Entwurf ist mit Mehrheit angenommen und somit auch in dritter Lesung beschlossen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (867 d.B.): Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (930 d.B.)
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