Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 159

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11. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1080/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündnis für mehr Kinder­schutz gegen sexuelle Übergriffe (931 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 10 und 11 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.06.01

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die gegen­ständlichen Tagesordnungspunkte eingehe, möchte auch ich ein paar Worte zu den auch für mich nicht nachvollziehbaren Angriffen und Aufforderungen des Kollegen Stein­hauser und vielleicht auch anderer in der Öffentlichkeit gegen die Frau Bundesministe­rin sagen.

Aus meiner Sicht ist es ungeheuerlich, überhaupt nicht nachvollziehbar und nicht ver­ständlich, dass einerseits die berufliche Tätigkeit der Frau Bundesministerin als Richte­rin und andererseits ihre jetzige politische Funktion in einer, wie gesagt, für mich über­haupt nicht nachvollziehbaren und in meinen Augen auch nicht gerechtfertigten Form vermischt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt nicht, dass man über dieses Urteil nicht diskutieren kann. Dieses Urteil wird im Übrigen zum Großteil auch von der Finanzprokuratur für richtig gehalten – wie es der Oberste Gerichtshof sehen wird, werden wir noch erleben. Das Ganze hat aber nichts mit der politischen Tätigkeit der Frau Justizministerin Bandion-Ortner zu tun.

Über die Erfolge, die in den letzten eineinhalb Jahren zu verzeichnen sind, könnte man auch sehr lange und sehr breit diskutieren; auch das würde sich auszahlen.

Ich fordere Sie daher auf, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. Diskutieren wir die Justizthemen hier, die Diskussion über die vorhergegangene berufliche Betäti­gung gehört woandershin. Ich weiß nicht, was Sie, Kollege Steinhauser, außerhalb Ih­rer Abgeordnetenfunktion in Ihrer beruflichen Tätigkeit allenfalls richtig oder falsch ge­macht haben, ich würde Sie aber nie dazu auffordern, zurückzutreten, weil ein Fehler irgendwo in einer anderen beruflichen Tätigkeit zutage getreten ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt diskutie­ren wir die Regierungsvorlage: Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwen­dende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern. Es ist dies ein sehr wichtiges Übereinkommen, das sicherstellen soll, dass gerade im Bereich des Schutzes der Minderjährigen, aber auch der Obsorge klare Zuständigkeiten und auch eine klare Rechtswahl gegeben ist, sodass für jeden klar ist, welches Recht anzuwen­den ist und welche Behörden zuständig sind. Das ist sehr wichtig, wenn es um den Schutz der Kinder, wenn es um die Interessen der Kinder, wenn es um Obsorge und ähn­liche Fragen geht.

Das ist in diesem Übereinkommen geregelt. Es ist geklärt, dass der gewöhnliche Auf­enthalt des Kindes da maßgeblich ist, auch für die Behörde, die zuständig ist. Es ist ge­klärt, dass das Recht dieses gewöhnlichen Aufenthaltes anzuwenden ist. Und es ist im Übereinkommen auch geregelt – ich glaube, das ist ganz besonders wichtig –, was ge­schieht, wenn Minderjährige widerrechtlich von einem Vertragsstaat auf das Gebiet ei­nes anderen verbracht werden, nämlich dass dann trotzdem noch das Recht des Staa­tes, in dem sich vorher der gewöhnliche Aufenthalt befunden hat, anzuwenden ist, so­dass also eine widerrechtliche Verbringung von Minderjährigen, die leider auch vor-


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