kommt – auch unter Verwandten, durch Elternteile –, keinen Einfluss auf die Behördenzuständigkeit und die Wahl des Rechts, das da anzuwenden ist, hat.
Ich denke, es ist richtig, dass wir dieses Übereinkommen gemeinsam hier beschließen, sodass das in Österreich anwendbar ist.
Ich möchte noch zu dem anderen Punkt kommen, der hier mit behandelt wird, zum Antrag des BZÖ betreffend Bündnis für mehr Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe. Dafür sind auch wir, für Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe, wir beweisen das auch in unserer täglichen Arbeit (Abg. Ing. Westenthaler: Deswegen stimmt ihr dagegen!) und nicht nur durch Entschließungsanträge.
Ich darf in diesem Zusammenhang zum Beispiel auf das Gewaltschutzgesetz verweisen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler), das von Kollegem Jarolim und von mir eingebracht und vom Justizministerium ausgearbeitet wurde und seit etwas mehr als einem Jahr gilt. Es beinhaltet beispielsweise, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr wohl auch die Ausdehnung des Strafrahmens, aber darüber hinaus auch andere wichtige Maßnahmen, nämlich eine Sexualstraftäterdatei, Auskünfte, ein Berufsverbot, die Ausdehnung von Verjährungs- und von Tilgungsfristen. All das ist in diesem Gewaltschutzpaket beinhaltet.
Wir sind ja auch bereit – das zeigt sich an dem Entschließungsantrag, der vom Kollegen Stadler eingebracht wurde und den wir gemeinsam angenommen haben, in dem es um Cyber Grooming geht, um die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen –, da entsprechende Regeln zu schaffen. Darüber braucht man nicht zu diskutieren, der Schutz der Kinder gerade gegen sexuelle Übergriffe ist ein sehr wichtiger Punkt.
In diesem Zusammenhang immer wieder nur die Strafrahmen auszudehnen, wird das Problem nicht lösen. Es bedarf da einer Fülle von Maßnahmen, und wir haben diese Maßnahmen mit dem Gewaltschutzpaket gesetzt. Wir setzen sie auch weiterhin. Ich meine, das ist der richtige Weg: effektive Maßnahmen zu setzen statt nur Forderungen aufzustellen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.10
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
17.10
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Justizministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz des sperrigen Titels des Übereinkommens – der Titel wurde ja vom Herrn Präsidenten und von meinem Vorredner genannt – und der Tatsache, dass der Staatsvertrag keine materiellen Regelungen enthält, stellt dieser, meine ich, einen sehr wichtigen Fortschritt für Kinder aus binationalen Beziehungen dar. Auch mir ist es wichtig, wie schon ausgeführt wurde, dass das für in Österreich lebende und betroffene Kinder in der Praxis bedeutet, dass das österreichische Recht angewendet wird, dass unsere Behörden zuständig sind und nicht das Rechtssystem des Landes, in das Kinder dann gebracht werden.
Es ist dennoch zu bemerken, dass die EU in dieser Frage gefordert ist, denn es sind fast nur europäische Staaten diesem Übereinkommen beigetreten. Von den nicht europäischen Staaten sind nur Australien, Marokko und Armenien beigetreten. Daher ergeben sich auch bei uns in der Praxis sehr oft Schwierigkeiten, wenn Beziehungen auseinandergehen und ein Partner aus einem nicht europäischen Land stammt und dieser Elternteil Kinder gegen den Willen des anderen Partners in sein Heimatland mitnimmt und dort dann das Recht des jeweiligen Landes zur Anwendung kommt und dabei selbstverständliche Schutzrechte von Kindern nicht beachtet werden, nämlich das Haager Minderjährigenschutzabkommen, das sich nicht besonders bewährt hat und deshalb durch diesen Vertrag ersetzt wird.
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