Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 165

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Nur vier Wochen – ganze vier Wochen! – hat es nach Entlassung aus dem Maßnah­menvollzug 2009 gedauert, nachdem er also auf freien Fuß gesetzt worden ist, bis er sich innerhalb kürzester Zeit an mehreren sieben- bis neunjährigen Buben und Mädchen mehrfach vergangen hat und wieder vor den Richter gekommen ist. – Das ist Ihr Maß­nahmenvollzug.

Und jetzt sage ich Ihnen etwas: Wäre dieser Mann, so wie wir das fordern, lebensläng­lich weggesperrt worden und nie mehr wieder auf freien Fuß gekommen, dann würde es diese neuerlichen Opfer nicht geben und wir hätten nicht das Leid dieser Kinder zu beklagen, Herr Kollege Hübner und Frau Kollegin Justizministerin! Das ist doch die Wahr­heit! (Beifall beim BZÖ.)

Ich bin froh – ich bin sehr, sehr froh darüber –, dass es einen mutigen Richter gab, der endlich bei der Verurteilung dieses Mannes zumindest einmal für weitere zwölf Jahre – ich hoffe ja, dass dieses Element überhaupt nie mehr die Luft der Freiheit schnuppern kann – den Satz gesagt hat – ich zitiere den Richter, als der Mann vor ihm saß –:

„,Die einzige Möglichkeit ist die, Sie möglichst lange wegzusperren. Nur so kann man die Kinder vor Ihnen schützen.‘“

Danke, Herr Rat! Genau das ist unsere Linie. (Beifall beim BZÖ.) Diese Menschen ge­hören für immer weggesperrt und nicht mehr auf die Kinder losgelassen, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren!

Aber dann kommen Sie, Herr Hübner, und Sie, Herr Steinhauser (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Stefan und Mag. Steinhauser), hier heraus und reden von Maß­nahmenvollzug und von den armen Verdächtigen: Es kann ja einer auch unschuldig verdächtigt worden sein. – Das ist wirklich unglaublich, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Frau Ministerin! Wir haben eine Gesetzgebung hier in diesem Land, die in Wirklichkeit eine latente Pardonierung von Kinderschändern vollzieht – eine latente Pardonierung! (Abg. Mag. Stefan: ... Verjährungsfristen!)

Sehen wir uns auch eines genauer an: Wie hoch sind denn die Strafrahmen, die wir, ja­wohl, verdoppeln wollen? Wir wollen sie nicht nur verdoppeln, und zwar alle Strafrah­men, die bei Delikten gegen Kindern existieren, sondern auch eine Mindeststrafe von zumindest zehn Jahren einführen, und in schweren Fällen wirklich lebenslange Strafen. Herr Kollege Hübner, das ist auch immer eine zentrale Forderung der Freiheitlichen ge­wesen, das darf man nicht vergessen. (Abg. Mag. Stefan: Aber wir reden ja von Ver­jährungsfristen!)

Schauen wir uns an – ich erkläre Ihnen das jetzt –, wie das mit den §§ 206 und 207 StGB ist, weil wir da einen anderen Zugang, einen anderen Standpunkt haben! Wenn wir ei­nen Paragraphen „Sexueller Mißbrauch von Unmündigen“ haben und einen weiteren Paragraphen „Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen“, dann sind wir der Mei­nung, dass es ein Signal wäre, ein offenes Signal, zu sagen, dass sexueller Miss­brauch von Unmündigen grundsätzlich immer schwer ist. Es gibt keinen leichten und normalen Missbrauch von Unmündigen, es gibt nur schweren Missbrauch. (Beifall beim BZÖ.) Dieses Delikt ist grundsätzlich schwer, daher sollte man beide Paragraphen zusammenlegen und auch das höhere Strafausmaß entsprechend ansetzen.

Oder wenn ich mir diesen leidigen – ich sage es jedes Mal, Frau Ministerin, Sie wollen es nicht zur Kenntnis nehmen – § 92 StGB anschaue, „Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen“: Wissen Sie, was da die Höchststrafe ist, auf das Quälen von Unmündigen bis zum Tode – bis zum Tode?! – Höchststrafe: zehn Jahre, nicht lebenslänglich. Nicht mehr als zehn Jahre!

 


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