Frau Ministerin, ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie sich diese Paragraphen einmal ansehen. Vielleicht müssen Sie das jetzt tun im Sinne der EU-Richtlinie, die Sie ja beraten haben, und nicht erst warten auf eine künftige Novelle des Gesetzes, vielleicht nehmen Sie das gleich zum Anlass und sagen: Jawohl, ich bringe jetzt in den nächsten Wochen eine entsprechende Gesetzesinitiative ein, in der die Strafrahmen verschärft werden und mit der wir eines deutlich machen: dass Mord an Kinderseelen mit physischem Mord gleichgesetzt und auch entsprechend geahndet wird in dieser Republik, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.) – Das ist das, was wir von Ihnen verlangen!
Zum Schluss verlangen wir noch etwas von Ihnen, Frau Minister. Wir sind Ihnen ja sehr dankbar – das muss man auch einmal lobend erwähnen –, dass Sie die erste Ministerin sind, die uns in einer umfassenden Anfragebeantwortung einmal Einblick dahin gehend gewährt, wie das mit den Haftentlassungen in Österreich so ist und wie das mit den vorzeitigen bedingten Haftentlassungen so ist, dass nämlich jährlich Tausende Verbrecher, ja, auch Schwerverbrecher, vorzeitig bedingt einfach entlassen werden.
Ich werde mich jetzt nicht auf den allgemeinen Teil beziehen, weil wir beim Kinderschutz sind, sondern nur auf den der Kinderschänder und Sexualstraftäter. Frau Ministerin, in Ihrer eigenen Anfragebeantwortung teilen Sie uns mit, dass aufgrund des Haftentlassungspaketes vom Jahr 2008 bis 2010, also in zwei Jahren, 309 Sexualstraftäter vorzeitig bedingt entlassen worden sind. Und, siehe da, davon sind 29 rückfällig geworden. 29 sind rückfällig geworden, und zwar nicht bei einer Tat, das sind ja meistens gleich immer mehrere Taten, mit denen sich diese Elemente an Kindern, mehreren Unmündigen vergehen.
29 Rückfallstäter als Ergebnis des Haftentlassungspakets der sozialistischen Justizministerin Berger, das im Jahr 2008 in Kraft getreten ist. 29 und noch viel mehr Opfer: Familien, Verwandte, Freunde, Beteiligte. – Das hätten wir uns sparen können, wenn dieses Haftentlassungspaket, so wie wir es gefordert haben, gar nicht in Kraft getreten wäre, Frau Ministerin. Das ist die Forderung! (Beifall beim BZÖ.)
Daher sagen wir Ihnen, Frau Ministerin, eines: Ich bitte Sie ausdrücklich, ich ersuche Sie, mit diesen Haftentlassungen zumindest bei Sexualstraftätern – wenn es nach mir geht, bei allen, aber zumindest bei Sexualstraftätern – jetzt einmal Schluss zu machen. Keine vorzeitigen bedingten Entlassungen für Sexualstraftäter!
Die Deutschen haben es Ihnen in diesen Stunden vorgemacht, denn diese haben jetzt einen Beschluss gefasst, dass es gerade bei Sexualstraftätern nicht mehr der Fall sein kann, dass keine Verwahrungshaft über die Normalhaft – bei denen heißt es ein bisschen anders – mehr verhängt werden kann.
In Wahrheit heißt das nichts anderes, als dass keiner, der sich bei einer Sexualstraftat an Kindern vergangen hat, der diese begangen hat, auf freien Fuß kommt, sondern dass der damit rechnen muss, dass er entweder lebenslänglich hinter Gittern sitzt oder zumindest lebenslänglich beobachtet wird, also lebenslänglich die Folgen dafür tragen muss, dass er einem Kind und einer Familie eine lebenslängliche Schändung und eine lebenslängliche Schädigung ihrer Seelen angetan hat. Der soll auch lebenslänglich dafür büßen. Das ist Gerechtigkeit in einem Rechtsstaat wie Österreich! (Beifall beim BZÖ.)
17.33
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
17.33
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zweifellos eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, die schwächsten Mitglieder in der Gesellschaft besonders zu schützen, und zweifels-
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