ohne gehören die Kinder da dazu. – Ich glaube, wir in Österreich können schon sagen, dass wir in Bezug auf Kinderschutz gut aufgestellt sind.
Herr Kollege Westenthaler, so sehr Ihre Anliegen berechtigt sind beziehungsweise sein mögen, über die Dunkelziffer, über die Kollege Steinhauser gesprochen hat – diese 90 Prozent, die nicht erreicht werden –, mache ich mir wesentlich mehr Sorgen. Diesbezüglich haben wir keine Antworten, da haben auch Sie keine Antworten. Und ich glaube, darum müssten wir uns wesentlich intensiver kümmern. (Beifall bei der ÖVP.)
Gerade heute, glaube ich, machen wir einen guten Schritt, weil wir eine Rechtsmaterie bereinigen, die doch immer wieder für Zwistigkeiten beziehungsweise Verzögerungen in der Rechtsprechung sorgt, indem wir nämlich die Zuständigkeit bei Doppelstaatsbürgern entsprechend klären.
Mit diesem internationalen Übereinkommen regeln wir die Behördenzuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Maßnahmen sowie die Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens der Kinder. Damit, glaube ich, hört wirklich ein Hin- und Hergezerre von Kindern auf, weil das eindeutig geregelt ist und sicher auch funktionieren wird.
Der wichtigste Punkt für mich ist dabei zweifelsohne der, dass in Hinkunft jenes Land zuständig sein wird, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und wo daher meines Erachtens auch am ehesten über die Interessen des Kindes entsprechend Bescheid gewusst wird.
Kinderschutz wird nie abgeschlossen sein, wird immer weiterentwickelt werden müssen, aber ich glaube, wir machen heute einen guten und wichtigen Schritt für dessen Verbesserung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.35
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.
17.35
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Kinder und Jugendliche bedürfen unseres Schutzes, sie brauchen unseren Schutz, wir Erwachsene müssen ihn den Kindern geben. Sie haben den Anspruch auf Schutz, und ich denke, er ist wichtig und notwendig. Und sexueller Missbrauch, meine Damen und Herren, Missbrauch an Kindern ist mit allen Mitteln zu unterbinden und zu bekämpfen, und vor allen Dingen auch an der Wurzel zu bekämpfen.
Wesentliche Schutzmaßnahmen, Schutzmechanismen und gesetzliche Regelungen wurden schon im ersten und zweiten Gewaltschutzpaket umgesetzt, und, wie heute schon erwähnt, steht eine neue EU-Richtlinie ins Haus, in der es vor allen Dingen um Maßnahmen gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen geht, wodurch sicherlich auch in Österreich ein neuerlicher Änderungsbedarf in den Strafgesetzen besteht.
Dabei geht es auch um die verdeckte Kontaktaufnahme von pädophilen Tätern zu Opfern über das Internet, und auch das soll zukünftig strafbar sein. Deshalb werden wir auch der Entschließung des Kollegen Stadler unsere Zustimmung geben, denn ich meine, gerade diese Aktivitäten sind besonders perfid und für Jugendliche, die sich im Internet bewegen, sehr, sehr gefährlich.
Drei Bemerkungen noch, meine Damen und Herren.
Erstens: Die Diskussion über eine generelle Anzeigepflicht wird immer wieder geführt, wenn es darum geht, dass Kinder Missbrauch ausgesetzt sind. Expertinnen vor Ort, wie zum Beispiel Mitarbeiterinnen des Kinderschutzzentrums in Amstetten, sagen mir immer wieder, wie groß die Problematik der generellen Anzeigepflicht für Opfer ist, denn schnelle und unvorbereitete Anzeigen belasten die Opfer sehr. Diese brauchen Zeit, sie
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