Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 164

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

17.23.20

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Herr Prä­sident! Ja, Herr Steinhauser, die populistische Europäische Union, wenn Sie das als populistisch bezeichnen, dass man die Verdoppelung der Strafrahmen fordert, hat vor wenigen Tagen beim EU-Rat – die Frau Ministerin war, glaube ich, persönlich anwe­send – zum Teil so hohe Strafrahmen vorgegeben, dass es in Österreich zu einer Ver­doppelung kommt. Das ist eigentlich der Skandal: dass wir das in unserem Land nicht schaffen, sondern dass die Europäische Union hergehen muss und sagt: Moment, da ist Handlungsbedarf!, die ach so populistische Europäische Union.

Das ist endlich einmal ein Beispiel, bei dem man die Europäische Union positiv zitieren kann. Sie hat generell gesagt: Da muss man etwas tun, das ist zu milde! Da muss bei den Strafrahmen etwas getan werden! – In manchen Bereichen würde das im Ver­gleich zur österreichischen Gesetzeslage tatsächlich zu einer massiven Ausweitung der Strafrahmen bis hin zu einer Verdoppelung führen. Nicht das populistische BZÖ sagt das, die populistische EU, Herr Kollege Steinhauser!

Aber noch interessanter war für mich heute Herr Kollege Hübner, der hier hergegangen ist und sich plötzlich von fundamentalen Grundsätzen der FPÖ der letzten 20, 30 Jahre einfach verabschiedet hat, denn das sind Antragsinhalte, die ihr alle miteinander schon eingebracht habt hier in diesem Hohen Haus (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan), und dass gerade Sie, Herr Kollege Hübner, Ihre Partei jetzt mit einem Schwenk sonder­gleichen in das Geheul aller anderen Parlamentsparteien einordnen, nämlich: Machen wir uns zunächst einmal Sorgen um die Straftäter! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)

Das war Ihre heutige Replik hier! Um die Täter macht er sich Sorgen: Es könnte ja sein, dass da vielleicht einer dabei ist, der unschuldig zum Handkuss kommt. – Aber wissen Sie, was mir lieber ist? – Dass keine Opfer unschuldig zum Handkuss kommen! Uns geht es um die Opfer (Beifall beim BZÖ), um die Kinder, die missbraucht werden, und nicht um die Täter, wie das bei Ihnen der Fall ist.

Und jetzt komme ich gleich zu einem aktuellen Ereignis. Eines war interessant: Hübner und Steinhauser gerade bei diesem Thema im Gleichklang: Maßnahmenvollzug muss man möglich machen. – Na klar soll man auch Straftäter, Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergangen haben, vorzeitig bedingt entlassen können, weil sie ja sowieso in den Maßnahmenvollzug kommen!

30. September 2010, Wien, Landesgericht: Verurteilung eines Sexualstraftäters – wie­der einmal – zu zwölf Jahren Haft. Dieser Mann ist innerhalb der letzten Jahrzehnte, muss man sagen, insgesamt, alles zusammengezählt, zu 20 Jahren Haft verurteilt worden, in mehreren Schritten: einmal sechs Jahre, einmal vier Jahre, einmal acht Jahre, einmal zwei Jahre, weil er sich mehrmals an Kindern vergangen hat.

Dann ist Folgendes passiert: Im Jahr 2006 war die damals aktuelle sechsjährige Haft­strafe abgebüßt, und da ist er in den Maßnahmenvollzug gekommen, nämlich in eine An­stalt für gefährliche Rückfalltäter.

Dort kam dann kurze Zeit später der Psychiater daher und hat ihn untersucht. Und der Psychiater kam zu dem Schluss, dass von diesem Mann keine Gefährlichkeit mehr aus­geht. Die Gefährlichkeit, diagnostiziert er, wäre „,vollständig abgebaut‘“. Und er sagt da­zu in seinem Gutachten – ich zitiere –: „Ein ,unvermeidliches Restrisiko‘ sei mittels Be­währungshilfe, einem Arbeitsplatz und therapeutischer Behandlung ,abzufangen‘,“ sagt der Herr sachverständige Psychologe.

Auf Basis dieser Expertise ist der Mann am 31. März 2009 aus diesem Maßnahmen­vollzug entlassen worden. So wie Sie es gesagt haben: eine gewisse Zeit Gefängnis­strafe, dann Maßnahmenvollzug, und wenn er dort in Ordnung ist, wird er freigelassen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite