Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 163

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gression“, wie Sie meinen, zu tun hat, sondern Bestandteil der demokratischen Kultur ist, solange es nicht persönlich verletzend ist. Persönlich verletzt habe ich Sie nicht; soll­ten Sie sich persönlich verletzt fühlen, dann sagen sie mir das, dann werde ich mich selbstkritisch damit auseinandersetzen. – Das wird Ihnen nicht gelingen, ich bin nämlich stolz, zum Unterschied von anderen Kollegen, dass ich in diesem Haus in drei Jahren keinen einzigen Ordnungsruf bekommen habe. Also, das wird Ihnen nicht gelingen, Sie werden sich an Kritik gewöhnen müssen. Ich fürchte, die Kritik an Ihnen wird auch nicht abreißen.

Zum vorliegenden Übereinkommen: Das Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern behandelt ein wichtiges Anliegen. Die Mobilität nimmt zu, daher braucht es grenzüber­schreitende Regelungen. Auch die Zahl der bilateralen Beziehungen nimmt zu, das heißt, auch da ist es sinnvoll, dass es klare Spielregeln gibt.

Zum Thema Kinderschutz wird aber nicht nur dieses Übereinkommen diskutiert, das ja außer Streit steht, sondern auch ein Antrag des BZÖ. Das ist ein bisschen das „Best of BZÖ“, das, was das BZÖ schon immer gefordert hat und immer wieder fordern wird. – Ich kann nur sagen: Sie können es öfter fordern, es wird deswegen auch nicht richtiger werden.

Vielleicht meinen Sie es gut und es ist nicht nur blanker Populismus, aber in einem Punkt kann man es ablesen: Sie haben schon vor ein oder zwei Jahren die Verdoppe­lung der Strafrahmen bei Sexualdelikten gefordert; die Frau Justizministerin weiß es. Wir haben das dann reformiert, in manchen Bereichen wurden die Strafrahmen ange­hoben. – Das ist dem BZÖ egal, es wird wieder die Verdoppelung gefordert. (Abg. Ing. Westenthaler: ... die EU ...!) Wie hoch die Strafrahmen sind, ist wurscht, Hauptsa­che, sie werden verdoppelt. – Das ist Ihre Politik: Das ist halt der Populismus jenseits der Frage, was tatsächlich hilft!

Denn wir müssen schon eines feststellen: Von der Verdoppelung der Strafrahmen al­lein haben wir noch gar nichts. Wir wissen, dass sich die potenziellen Täter durch Straf­rahmen überhaupt nicht abschrecken lassen. Oder glauben Sie, dass ein potenzieller Straftäter sagt: Jetzt, wo der Kollege Westenthaler Rambazamba macht, werde ich mir die Sexualstraftat überlegen!? – So ist es nicht! Sie müssen angemessen sein, und das haben wir genau diskutiert, und deswegen hat es auch mit Zustimmung der Grünen die Erhöhung bei den Strafrahmen gegeben.

Es stellt sich schon die Frage, warum das BZÖ immer nur über 10 Prozent der Sexual­straftäter redet. – Mich interessieren die anderen 90 Prozent. Sie reden immer nur über die 10 Prozent, derer man habhaft wird, aber das wirkliche Problem sind die 90 Pro­zent, die die Dunkelziffer ausmachen, die völlig ungestört ihren grauslichen Delikten nach­gehen. Da findet man in diesem Antrag nichts. Prävention, Enttarnung von Sexualstraf­tätern: Fehlanzeige! Bei Ihnen steht der Effekt im Vordergrund.

Wir wollen uns dieses Themas seriös annehmen, deswegen haben wir auch durchaus Verständnis gehabt für diesen „Cyber-Grooming“-Antrag, für diesen Entschließungsan­trag, der hier vorliegt, nämlich deshalb, weil wir glauben, dass man da tatsächlich hin­schauen muss – nicht deswegen, weil hier sofort wieder die totale Härte verlangt ist, sondern deshalb, weil das eine Chance ist, mit Tätern arbeiten zu können, die ihre Straf­tat noch nicht gesetzt haben, die ja schon im Anbahnungsstadium ausfindig gemacht werden konnten, wodurch man dann als Staat reagieren und vielleicht Schlimmeres verhindern kann. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler. – Bitte.

 


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