Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 162

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Also da zu sagen, dass es auch nach 50 oder 60 Jahren, wenn niemand mehr ein ver-nünftiges Verfahren führen kann, möglich sein sollte, Dinge strafrechtlich zu verfolgen, ist meiner Ansicht nach absurd und stellt wirklich den Rechtsstaat in Frage. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir befinden uns da in einer Rechtsmaterie, wo in sehr vielen Fällen Psychologen oder Traumatologen entscheiden, wie das Verfahren ausgeht. Wir sind in sehr vielen Fällen vor das Problem gestellt, dass der Täter oder angebliche Täter nichts weiß und nichts gemacht hat und das Opfer oder oft auch angebliche Opfer in einem Alter von 30 oder 35 Jahren Beschuldigungen vorlegt über Sachverhalte, die 25 Jahre zurückliegen. Wir sind da in einer Zone, wo der Rechtsstaat an seine Grenzen stößt, wo es außer einem psychologischen Gutachten kaum mehr Beweismittel gibt.

Völlig unverständlich ist weiters zum Beispiel die Abschaffung des § 207 StGB. Es wird gefordert, die Abstufung der Deliktschwere fallen zu lassen. Es soll völlig gleich sein, ob jemand jemanden beim Duschen – ich erinnere da an einen bekannten Fall – an­geblich gestreichelt hat oder mit jemandem den Beischlaf vollzogen hat. Das sind Din­ge, die in der Gewichtung völlig anders sind. Und selbstverständlich muss eine Straf­ordnung, die ein bisschen etwas auf sich hält, differenzieren hinsichtlich der Schwere von Delikten und damit auch der Bestrafung von Delikten.

Das Letzte ist das Verlangen, keine bedingte Strafnachsicht sowie keine bedingte Ent­lassung wegen Sexualstraftaten zu machen. Das ist etwas völlig anderes. Die bedingte Entlassung hat nichts mit dem Opferschutz und nichts mit der Strafhöhe zu tun, son­dern ist eine Maßnahme nach einer verhängten Strafe, die gesetzt wird, weil sich je­mand im Vollzug wohlverhalten hat. Wenn jemand gefährlich ist, wenn er nicht mehr auf die Öffentlichkeit losgelassen werden kann, dann muss er ohnehin in den Maßnah­menvollzug überstellt werden, dann ist ohnehin anders vorzugehen. Aber wenn jemand strafrechtlich behandelt und verurteilt wird ohne Maßnahmenvollzug, dann muss es na­türlich die Möglichkeit geben, bei entsprechendem Verhalten wie jeder andere früher he­rauszukommen.

Deshalb ist dieser Antrag völlig unverständlich und fast ein Schlag ins Gesicht mei-
ner tiefsten Überzeugungen des Rechtsstaates. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Hannes, das ist ein alter FPÖ-Antrag! – Abg. Ing. Westenthaler: Den An­trag hat die FPÖ eingebracht!)

17.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.19.01

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte schon noch etwas zum bizarren Auftritt des Kollegen Ikrath, der hier von Inkompetenz geredet hat, und von Ihnen, Frau Justizministerin, die Sie mir hier ange­boten haben, mir Finanzprodukte erklären zu wollen, sagen. Ich möchte feststellen: Beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt habe ich zweimal die Kritik des Rechnungs­hofes angesprochen – einmal heute, einmal im Ausschuss. Beide Male waren Sie nicht in der Lage, irgendetwas Vernünftiges beizutragen. Also sagen Sie nicht, Sie könnten Finanzprodukte erklären, wenn Sie nicht einmal Ihr Gesetz erklären können. Und Kolle­ge Ikrath soll nicht von Inkompetenz reden, wenn er offensichtlich auch nicht in der La­ge ist, auf die Kritik des Rechnungshofes vernünftig zu reagieren. (Abg. Mag. Molterer: Der „Herr Klug“!)

Der zweite Punkt: Wenn Sie noch länger in der Politik sein sollten – wir werden das se­hen, es ist ja noch nicht endgültig entschieden, wohin Sie die Reise führt –, dann wer­den Sie lernen müssen, dass Kritik und das Vorhalten von Versäumnissen nichts mitAg-


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