Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 185

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verständlich die handschriftlichen Vermerke auf den Aktenstücken nur kopiert werden können. Das geht nicht über den elektronischen Akt, insbesondere die Verfügungen, die oft recht aufschlussreich und interessant sind, wie wir aus einem Untersuchungs­ausschuss wissen. Daher bleibt also letztlich schon die Kopie als, glaube ich, in den nächsten Jahren noch zentrales Element der Transparenz und auch der Fairness im Verfahren, und diese Fairness sollte nicht mit unvertretbar hohen Kopierkosten unter­laufen werden. Elektronischer Akt gut und recht, deswegen werden wir dem Antrag heute auch zustimmen, aber das ist, bitte, die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist die Senkung der Kopierkosten auf ein erträgliches Ausmaß, denn, mei­ne Damen und Herren – und jetzt schaue ich besonders den Wirtschaftstreibenden Karlheinz Kopf an –, die Kopierkosten im Vergleichszeitraum 2008/2009 bis 2009/2010 haben sich verdoppelt: von 1,5 Millionen € auf 3 Millionen € bei annähernd gleich vie­len Kopien, die hergestellt wurden!

Ich meine, das ist nicht akzeptabel, die Kopieraufwände sind nicht so hoch. Sie sind auch zu bezahlen, wenn man es selber macht, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Selbst wenn man es selber macht – wenn man also bei Gericht sozusagen auf Verständnis stößt, dass man sagt: bitte, bleiben Sie sitzen, machen Sie weiter, ich gehe mir den Akt sel­ber kopieren –, hat man trotzdem 1 € zu bezahlen. Es ändert ja nichts daran, wer die Ko­pien macht. (Abg. Kopf: ... schon drinnen!) Bitte? (Abg. Kopf macht eine abwinkende Geste.)

Es ist schlicht und einfach eine Maßnahme, die genau – da hat Kollege Steinhauser recht – den Mittelstand trifft, nämlich jene, die keine Verfahrenshilfe bekommen, und jene, die es sich wirklich nicht unbedingt leisten können. Die ganz Reichen können die Kopierkosten schon tragen, denen fällt das nicht einmal auf, die regen sich nicht auf, wenn das in der Honorarnote wiedergegeben wird. Aber diejenigen, die jeden Euro um­drehen müssen und sich drei Mal überlegen müssen, ob sie überhaupt einen Prozess führen können oder nicht, ob Ihnen die Rechtschutzversicherung den Prozess zahlt oder nicht oder ob die Rechtsschutzversicherung noch bereit ist, zu decken oder nicht, die werden hier geschröpft, und das ist nicht akzeptabel. (Beifall beim BZÖ.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Bandion-Ortner. – Bitte.

 


18.41.32

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es geht bei diesen Kopierkos­ten nicht um den reinen Kopiervorgang, sondern um einen relativ hohen Verwaltungs­aufwand.

Herr Mag. Stadler, Sie waren ja selbst Rechtspraktikant. Ich weiß nicht, ob Sie der da­malige Richter auch zum Kopieren geschickt hat. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Aber dann wissen Sie, wie aufwendig so etwas ist und wie aufwendig es ist, Strafakten auch in Ord­nung zu halten. Die bestehen aus mehreren Aktenseiten, Ordnungsnummern, es sind Rückscheine angeheftet, das ist ein ziemlich hoher Aufwand. Es geht also nicht um ei­ne Kopie wie in einem Copy-Shop, sondern hier geht es auch um Verwaltung.

Was ich noch dazu sagen wollte, ist, dass es auch in anderen Ländern vergleichbare Ko­pierkosten gibt. Gerade bei Zivilakten, Herr Mag. Stadler, ist es doch so, dass die Par­teien ohnehin die wesentlichen Aktenteile bereits haben, weil ja die Eingaben schon von sich aus zugestellt werden. In Zivilakten wird also nicht so viel zu kopieren sein. In Straf­akten kann es natürlich zu einer größeren Menge kommen. (Abg. Mag. Stadler: Gut­achten haben wir nicht ...!)

Aber der elektronische Akt ist sozusagen Realität, ist bald Realität und keine Utopie mehr. Schon jetzt wird sehr viel elektronisch zugestellt, schon jetzt ist es in großen Strafver-


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