Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 202

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

der Kulturinitiativen im ländlichen Raum recht herzlich bedanken. Natürlich kann man das immer wieder weiterentwickeln, nämlich mit Programmen der Kunstvermittlung, vor allem für Jugendliche; da sollten in Zukunft die Schwerpunkte liegen.

Ich möchte mich noch einmal recht herzlich bedanken, Frau Bundesminister. Ich wün­sche Ihnen alles Gute im Bereich der Kunst- und Kulturförderung. Ich wünsche Ihnen auch alles Gute im Bereich der Bildungsfragen! Es ist ja nicht so leicht, mit Ihrem Koa­litionspartner da in eine gute Zukunft zu gehen. Meine Wertschätzung gilt Ihnen – na­türlich kommt sie von der Opposition, aber ich sage: Man muss kritisieren können, man muss aber auch loben können. Alles Gute, Frau Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ.)

19.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.42.57

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die Eingangsbemerkungen der Frau Kollegin Muttonen haben mich zu einer kleinen Re­plik veranlasst.

Die Unterstellungen, die Sie hier gegenüber Frau Kollegin Unterreiner gemacht haben, sind eine absolute Diffamierung. Niemand in der Freiheitlichen Partei wird die Freiheit der Kunst in irgendeiner Form beschneiden, das ist überhaupt keine Frage! (Beifall bei der FPÖ.)

Nur: Bei der Freiheit des Steuergeldes, das dafür ausgegeben wird, kann man unter Um­ständen schon geteilter Meinung sein. Wir haben gehört, dass der Staat sparen muss. Das muss wohl auch für die Investitionen gelten, die hier über Subventionen erfolgen. Die Freiheit der Kunst bedeutet nicht die Freiheit der Steuermittel!

Wenn hier geschildert wird, dass junge Künstler gefördert werden müssen, damit sie einen guten Start haben, frage ich mich wirklich: Ist Robert Menasse ein solch junger aufstrebender Künstler, dass er in zwei Jahren rund 15 000 € Subventionen braucht, um seine Kunst leben zu können?

Etwas anderes, Frau Kollegin Muttonen und Frau Kollegin Königsberger-Ludwig: Sie sa­gen, die Künstler, die da aufgelistet sind, würden alle eine Förderung brauchen. – Wis­sen Sie eigentlich, welche Künstler nicht gefördert wurden? Wissen Sie, welche Künst­ler angesucht haben, deren Kunst aber – im Rahmen der Freiheit der Kunst – nicht als förderungswürdig anerkannt wurde? – Nein, das können Sie nicht wissen. Auf diese Fragen bekommt man nämlich keine Antwort – mit der Begründung, es würde die Be­treffenden bloßstellen, wenn bekannt würde, dass sie bei einer Preisvergabe nicht zum Zug gekommen sind, das widerspräche dem Datenschutz. Dabei wäre das eigentlich interessant! Denn auch die Personen, die entscheiden, können das nur subjektiv tun! In der Kunst kann nämlich ausschließlich Subjektives entscheiden, was Qualität ist.

Vielleicht können Sie es sagen: Wissen Sie, was geschieht bei den Projekten „Ländli­ches Klubhaus Eagle Rock“, „Restaurant Transformable“, „Marampa Pub“, „Sleepshow“, „If Architecture Could Talk“ – dieses Projekt wird in der Mongolei gemacht – oder in Wien das „Suono – Podium für interkulturellen Austausch“ oder das Projekt „Transit“ für 30 000 €. Wissen Sie das? Keiner weiß das! Es werden einfach nur die Listen he­runtergebetet, weil man gesagt hat, das ist es jetzt, es ist eine Summe von 100 000 €, 200 000 €, 1,9 Millionen € und so weiter, das wird ausgegeben. Man weiß es nicht wirk­lich!

Es gibt Kompositionsaufträge. Haben Sie Werke, die aufgrund dieser Kompositionsauf­träge entstanden sind, jemals gehört? Haben wir die Gelegenheit gehabt, einmal im Jahr,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite