Der Pflegebereich ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen für unser Land, meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb fordern wir vom BZÖ ein umfassendes Rettungspaket für die Pflege in Österreich – im Interesse der Pflegebedürftigen, der pflegenden Angehörigen und derjenigen, die in Pflegeberufen tätig sind.
In diesem Zusammenhang, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat so schnell wie möglich ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept im Pflegebereich zu übermitteln, das zumindest folgende Punkte beinhaltet:
die Sicherstellung der Pflegevorsorge durch eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes und die Einrichtung eines Pflegefonds;
die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes;
die Verringerung der Zahl der Entscheidungsträger und der bescheiderlassenden Stellen im Pflegegeldverfahren;
einen bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog für Pflegegelduntersuchungen, der die Qualitätskriterien neu definiert, ohne die Schwellen für den Zugang zu bestimmten Pflegestufen zu erhöhen;
eine Verringerung der Verfahrensdauer und
die Schaffung eines Lehrberufes „Pflege und Gesundheit“.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich die Debattenbeiträge meiner Vorredner rekapituliere, dann, muss ich sagen, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendeine Partei diesem unserem Antrag heute nicht zustimmt. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
21.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/3 (III-114/934 d.B.)
Pflegebedürftige Menschen in Österreich wollen darauf Vertrauen können, dass sie die bestmögliche Pflege erhalten. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Doch in seinem Bericht „Bund 2010/3“ stellte der Rechnungshof fest, dass es "keine umfassende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit" gibt und daher
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