Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 226

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einen bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog für Pflegegelduntersuchungen, der die Qualitätskriterien neu definiert, ohne die Schwellen für den Zugang zu bestimmten Pfle­gegeldstufen zu erhöhen;

eine Verringerung der Verfahrensdauer und

die Schaffung eines Lehrberufes "Pflege und Gesundheit.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.01.49

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser umfassenden Quer­schnittsprüfung liegt ein Dokument vor, das grundsätzliche Aussagen über die Gewäh­rung des Pflegegeldes erlaubt.

Ich möchte einen mir wichtig erscheinenden Punkt dieser Rechnungshofkritik hervorhe­ben. Es wird in diesem Bericht gesagt, dass mit der Gewährung des Pflegegeldes nicht sichergestellt ist, dass die notwendigen Pflegeleistungen überhaupt angeboten bezie­hungsweise auch tatsächlich qualitativ hochwertig erbracht werden.

In diesem Zusammenhang wird ein Problemfeld angesprochen und als praktisches Bei­spiel ein Fall mit Verdacht auf Verwahrlosung genannt. Das Beispiel zeigt sehr gut, wo das Problem liegt:

Es geht um ein Ehepaar, sie bekommt Pflegestufe 4, er reicht bei Pflegestufe 2 bei der BVA um Erhöhung ein. Jetzt ist es so, dass zusätzliche Leistungen von dem Mann, der auch als überaus starrsinnig und uneinsichtig beschrieben wird, überhaupt nicht zuge­lassen werden. Es ist sehr schwierig, die Situation wird als besonders verwahrlost be­schrieben. Es ist für die BVA ganz schwierig, zu erreichen, dass die notwendigsten Leistungen überhaupt erbracht werden. Unter Androhung, dass die Zahlung des Gel­des eingestellt wird, wenn es nicht entsprechend verwendet wird, können dann die Be­treuer auf das Ehepaar einwirken, dass zusätzliche Betreuungsleistungen überhaupt zu­gelassen werden.

Das ist ja auch sehr oft das Problem. Eine Androhung ist sicher in diesem Fall sehr sinnvoll, aber es ist natürlich eine Grauzone, in der man sich da bewegt hat. Daher ist es nach Vorschlag des Rechnungshofes auch sinnvoll, entsprechende Fristen für Nach­untersuchungen einzuführen.

Ich bedanke mich für die im Bericht enthaltenen Empfehlungen und glaube, dass wir Abgeordnete uns in Zukunft noch sehr intensiv mit der Pflegeproblematik auseinander­setzen werden müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. Rede­zeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.04.45

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof hat aus meiner Sicht eine ganz wichtige Sache geprüft, und zwar den Vollzug des Pflegegeldes.

Die Pflegegeldauszahlung und die Kosten daraus werden uns in nächster Zeit noch sehr beschäftigen. Es hat sich im Zuge der Debatte im Ausschuss ja feststellen lassen,


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