einen bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog für Pflegegelduntersuchungen, der die Qualitätskriterien neu definiert, ohne die Schwellen für den Zugang zu bestimmten Pflegegeldstufen zu erhöhen;
eine Verringerung der Verfahrensdauer und
die Schaffung eines Lehrberufes "Pflege und Gesundheit.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.01
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser umfassenden Querschnittsprüfung liegt ein Dokument vor, das grundsätzliche Aussagen über die Gewährung des Pflegegeldes erlaubt.
Ich möchte einen mir wichtig erscheinenden Punkt dieser Rechnungshofkritik hervorheben. Es wird in diesem Bericht gesagt, dass mit der Gewährung des Pflegegeldes nicht sichergestellt ist, dass die notwendigen Pflegeleistungen überhaupt angeboten beziehungsweise auch tatsächlich qualitativ hochwertig erbracht werden.
In diesem Zusammenhang wird ein Problemfeld angesprochen und als praktisches Beispiel ein Fall mit Verdacht auf Verwahrlosung genannt. Das Beispiel zeigt sehr gut, wo das Problem liegt:
Es geht um ein Ehepaar, sie bekommt Pflegestufe 4, er reicht bei Pflegestufe 2 bei der BVA um Erhöhung ein. Jetzt ist es so, dass zusätzliche Leistungen von dem Mann, der auch als überaus starrsinnig und uneinsichtig beschrieben wird, überhaupt nicht zugelassen werden. Es ist sehr schwierig, die Situation wird als besonders verwahrlost beschrieben. Es ist für die BVA ganz schwierig, zu erreichen, dass die notwendigsten Leistungen überhaupt erbracht werden. Unter Androhung, dass die Zahlung des Geldes eingestellt wird, wenn es nicht entsprechend verwendet wird, können dann die Betreuer auf das Ehepaar einwirken, dass zusätzliche Betreuungsleistungen überhaupt zugelassen werden.
Das ist ja auch sehr oft das Problem. Eine Androhung ist sicher in diesem Fall sehr sinnvoll, aber es ist natürlich eine Grauzone, in der man sich da bewegt hat. Daher ist es nach Vorschlag des Rechnungshofes auch sinnvoll, entsprechende Fristen für Nachuntersuchungen einzuführen.
Ich bedanke mich für die im Bericht enthaltenen Empfehlungen und glaube, dass wir Abgeordnete uns in Zukunft noch sehr intensiv mit der Pflegeproblematik auseinandersetzen werden müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.04
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.04
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof hat aus meiner Sicht eine ganz wichtige Sache geprüft, und zwar den Vollzug des Pflegegeldes.
Die Pflegegeldauszahlung und die Kosten daraus werden uns in nächster Zeit noch sehr beschäftigen. Es hat sich im Zuge der Debatte im Ausschuss ja feststellen lassen,
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