Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 227

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dass wir derzeit österreichweit – in neun Bundesländern – doch sehr viele verschiede­ne Standards anwenden.

In einem Bundesgesetz sind wir notwendigerweise verpflichtet, entsprechend einheitli­che Standards einzuführen. Das wird aus meiner Sicht eine der großen Herausforde­rungen für die Zukunft werden.

Wir haben derzeit auf Bundesebene Kosten von in etwa 2 Milliarden € aus ausbezahl­tem Pflegegeld, auf Landesebene sind es in etwa 350 Millionen €, und insgesamt sind es, wie uns Herr Minister Hundstorfer mitgeteilt hat, mit dem stationären Bereich Kos­ten von in etwa 7 Milliarden € in ganz Österreich – für etwa 412 000 Pflegebezieherin­nen und -bezieher.

Wenn wir das in Zukunft auch finanzieren – ausreichend finanzieren – wollen, wird es absolut notwendig werden, dass alle in dieses System einzahlen, und es wird wahr­scheinlich auch unumgänglich sein, dass sich Betroffene – ich meine damit Arbeitneh­mer, die im Erwerbsleben stehen, aber auch Pensionisten – in Form eines Pflegefonds mit einer zumutbaren Belastung beteiligen. Aus meiner Sicht ist diese sowohl materiell als auch humanitär besondere Herausforderung ansonsten wahrscheinlich nicht zu schaffen. Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.07.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf einen Bereich eingehen, der auch in diesem Zusammenhang behandelt wurde, aber im Ausschuss nicht ausführlich diskutiert wur­de, nämlich auf die Umsetzung beziehungsweise die Fragestellungen hinsichtlich der Prüfung der Betriebsprämien.

Es geht also um die Förderungen aus dem Bereich der ersten Säule der Agrarpolitik. Das sind Beträge, die beachtlich sind: Es geht um etwa 600 Millionen € an Auszahlungs­beträgen.

Im vorliegenden Bericht ist auch ein ausführliches Kapitel über die Durchführung der Kontrollen in Österreich und eine Teilnahme des Rechnungshofes an einer Prüfung des Europäischen Rechnungshofes enthalten.

Ich finde es schon interessant, auch in diesem Haus einmal darüber zu sprechen, wie eigentlich die Transparenz europäischer Kontrollen geklärt ist beziehungsweise wie sie in der politischen Arena der agrarpolitischen Debatte sichtbar werden, denn aus meiner Sicht kommt das leider zu kurz.

Ich möchte nur ein paar Eckpunkte aus diesem Bericht herausgreifen. Erstens einmal ist es für mich interessant, dass von etwa 7 300 Kontrollen – das sind knapp über 5 Pro­zent, wie das eben an sich vorgesehen ist – zwei Betriebe ausgewählt wurden.

Das heißt, der Europäische Rechnungshof hat eigentlich nur bei zwei Betrieben eine formale Überprüfung in der AMA und dann bei den Landwirten durchgeführt. In einem Fall musste man feststellen, dass es Auszahlungen von etwa 5 000 € gegeben hat, die nicht korrekt waren; es war also eine Rückzahlung notwendig.

Jetzt kann man sagen, gut, das ist ja eigentlich kein wirklich hoher Betrag. Herr Präsi­dent Moser, der Grund, warum ich diese Frage stelle und warum mir das wichtig ist, liegt darin, dass es schon auch interessant ist, ob man, wenn man die Konsistenz ei­nes Programms betrachtet, auch die politisch relevante Konsistenz dieses Programms überprüft.

 


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