Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 228

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Das möchte ich anhand eines Beispiels illustrieren. Ich war vor Kurzem mit einem kon­kreten Problemfall bei der AMA. Da geht es darum, dass ein kleiner Betrieb – ein 4 Hektar-Betrieb aus Salzburg –, der seine Tiere auf eine Alm auftreibt, das immer kor­rekt gemacht und korrekt gemeldet hat – und das ist kein Einzelfall, da gibt es viele –, plötzlich mit der Tatsache konfrontiert wird, dass ein Kontrollorgan, ein Prüforgan der AMA festgestellt hat, dass die Alm kleiner ist, als der Almobmann über Jahre hindurch angegeben hat. Das lag bis vor Kurzem nicht in der Verantwortung des Auftreibenden, also des Bauern, der die Tiere auf die Alm getrieben hat.

Was ist die Konsequenz? – So komplex sind die Systeme heute. Dieser kleine Betrieb ist verzweifelt, denn er muss über 7 000 € zurückzahlen – ein 4 Hektar-Betrieb! Der muss mehrere Jahre sämtliche Förderungen zurückzahlen, ohne einen einzigen für ihn nachvollziehbaren Fehler begangen zu haben.

Es kommt in diesem Fall sogar noch dazu, dass der technische Prüfdienst der AMA einige Jahre vorher bestätigt hat, dass die Alm eben so groß sei. Ich habe das dem Herrn Griesmayr von der AMA vorgelegt, ihn auch darum ersucht, das zu prüfen, und er hat festgestellt, da kann man leider nichts machen.

Diese Ebene der politischen Prüfung von Konsistenz, Vertrauen und Plausibilität – näm­lich der Systeme! – scheint mir völlig unterbelichtet zu sein, auch bei den europäischen Kontrollen. Ich würde Sie ersuchen, Herr Präsident des Rechnungshofes, dass Sie auch diese Ebene anschauen.

Stichwort Sanktionskataloge: Welcher Bauer in Österreich weiß heute, welche Sank­tion bei welchem Verstoß auf ihn zukommt? Kein einziger! Wenn ich in der Wiener Innenstadt falsch parke, dann kann ich mir sehr gut ausrechnen, was mich das kosten wird. (Abg. Dr. Van der Bellen: 21 €!) – 21 €, sagt Herr Kollege Van der Bellen. Ich habe hier noch nie geparkt und, Gott sei Dank, auch noch nie eine Strafe bekommen, aber gut, ich kann es mir ausrechnen, ich kann mich informieren, ich bekomme eine verständliche Antwort.

Diese Betriebe bekommen eine solche Antwort aber leider nicht. Ich erwähne daher eine Empfehlung, die ein bisschen damit zusammenhängt, die im Bericht ja auch ent­halten ist, und ich würde es wirklich als notwendig erachten, dies zu vertiefen. Es steht in den Empfehlungen, „Bescheide an die Landwirte wären im Hinblick auf Berufungen so zu gestalten, dass die Berechnung der Zahlungsansprüche vollständig nachvollzieh­bar ist“. – Ja, Herr Präsident, das ist die eine Seite der Medaille! Es wäre aber auch notwendig, dass die Sanktionsmaßnahmen wie im Sinne der Rechtssicherheit üblich endlich transparent dargestellt werden. – Bis heute steht das aus.

Die AMA ist nicht willens, der Bevölkerung, den Betroffenen, nämlich ihren Normunter­worfenen, auch öffentlich klarzumachen, welche Sanktionen sie bei welchen Vergehen zu erwarten haben. Ich finde das im Sinne der Rechtssicherheit nicht in Ordnung und würde Sie ersuchen, auch in dieser Hinsicht die Prüfungen auf Konsistenz und Plausi­bilität zu vertiefen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.12.37

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht des Rechnungs­hofes zur Prüfung des Vollzuges des Pflegegeldes führt zu einer sehr kritischen Bewer­tung mit dem Ergebnis, dass der Vollzug als ineffizient dargestellt wird und die Betrof­fenen auch vor zahlreichen Hürden stehen.

 


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