es im Bereich Pflege gibt, etwas näher eingehe, weil gerade die Pflege ein Thema war, das der Rechnungshof bereits im Jahr 2006 zum Schwerpunktthema gemacht hat.
Der Rechnungshof hat von mittlerweile 23 Entscheidungsträgern 21 Entscheidungsträger geprüft – sechs Sozialversicherungsträger, neun Bundesländer, den Landesschulrat Oberösterreich, das Bundessozialamt und vier öffentliche Unternehmungen –, und es hat sich gerade in diesem Bereich gezeigt, dass die Rechtsgrundlagen zersplittert sind, die vollziehenden Stellen sehr aufgefächert sind, dass die ärztlichen Gutachten teilweise mangelhaft sind und die administrative Umsetzung zu wünschen übrig lässt.
Das hat auch dazu geführt, dass das Pflegegeld nicht wie vorgesehen gerecht, rasch und bürgerfreundlich gemäß den Zielsetzungen des Pflegegeldgesetzes angekommen ist.
Wenn man sich die Rechtsgrundlagen anschaut, sieht man, dass wir in diesem Bereich zehn Pflegegeldgesetze haben – ein Bundespflegegeldgesetz und neun Landespflegegeldgesetze. Wir haben jeweils eigene Einstufungsverordnungen. Das heißt, es wurde zwar vorgesehen, dass die Grundsätze einheitlich sind, die Vollziehung ist aber tatsächlich äußerst unterschiedlich.
Wir haben aber auch die Problematik, dass es zum einen Konsensus-Papiere gibt, die für die Sozialversicherungsträger gelten, aber nicht für die Länder, und wir haben zum anderen wieder Konsensus-Papiere, die für die Länder gelten, aber nicht für die Sozialversicherungsträger.
Es wurde heute schon angesprochen: Wir haben seit 1. Jänner 2009 23 Entscheidungsträger. Wir haben zumindest 280 vollziehende Stellen, wobei nicht klar ist, wie viele vollziehende Stellen es tatsächlich in den einzelnen Bundesländern gibt. Wir haben in fünf von neun Bundesländern mehrere Abteilungen, die im Amt der Landesregierung zuständig sind.
Wir haben in vier Bundesländern die Problematik, dass die Gemeinden selbst das Pflegegeld vollziehen – auch das wurde bereits angesprochen. In der Steiermark sind es beispielsweise 68 Gemeinden für 151 Pflegegeldbezieher, in Oberösterreich sind es 115 Gemeinden für 166 Pflegegeldbezieher. Die Sozialversicherungsträger haben eigene Landesstellen und Regionalbüros. Wir haben öffentliche Unternehmungen, und auch die haben natürlich eigene regionale Personalbüros. Allein der Postbus verfügt über sechs regionale Personalämter.
Aber auch die Aufsicht ist geteilt: Zum einen ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zuständig, zum anderen das Bundesministerium für Finanzen, nämlich für die öffentlichen Unternehmungen. Es ist also nicht einmal möglich, eine einheitliche Aufsicht auszuüben.
Aber nun zu den Folgen: Durch die Zersplitterung besteht natürlich ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Es gibt pro Jahr allein 1 800 Bescheide wegen Zuständigkeitswechsel. Dadurch besteht gleichzeitig ein höherer Abstimmungsbedarf. Und das führt auch dazu, dass neuerliche Begutachtungen durchgeführt werden müssen.
Und auch für die Pflegebedürftigen bedeutet das Erschwernisse, weil sie nicht wissen, wer tatsächlich zuständig ist. Bei der Versicherungsanstalt der Eisenbahner wurde beispielsweise jeder zweite Antrag weitergeleitet, weil nicht bekannt war, wer tatsächlich zuständig ist. Und das alles hat natürlich auch zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer geführt.
In Österreich haben wir auch keine einheitliche Datenlage. Es gibt eine Bundespflegegelddatenbank, darin fehlen aber mehr als 20 000 Pflegegeldbezieher, weil die Länder keine Verpflichtung haben einzumelden – und sie tun das auch nicht in vollem Ausmaß. Der Empfehlung, Daten einzumelden, sind nur vier Länder in vollem Ausmaß nachgekommen.
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