Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 50

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Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­fe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 88 Minuten sowie BZÖ 84 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF im Anschluss an die Frage­stunde – wir schaffen es pünktlich – von 11.35 Uhr bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine Runde mit je 6 Minuten, ein Regierungsmitglied SPÖ 13 Minuten, dann eine weitere Runde mit 4 Minuten und noch eine Redner-/Rednerinnenrunde mit 3 Minuten.

Der vorsitzführende Präsident verteilt jeweils spätestens vor Beginn der vorletzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Sollte die auf diese Art ermittelte Restredezeit je Fraktion unter 7 Minuten betragen, steht es den Klubs frei, einen oder zwei Redner/Rednerinnen zu nominieren.

Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernsehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.36.011. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (880 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeits­ruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsinspektionsge­setz 1993 und das Arbeitszeitgesetz geändert werden (897 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 815/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaf­fung eines gesetzlichen Mindestlohns (898 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


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