Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 68

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Entwicklung der österreichischen Löhne in Folge der Ostöffnung des österreichischen Arbeitsmarktes 2011

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Antrag 815/A(E), Mag. Birgit Schatz betreffend Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns (898 d.B.) in der 81. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Oktober 2010.

Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken, ist die Verhinderung der Ostöffnung des österreichischen Arbeitsmarktes Anfang Mai 2011 von zentraler Bedeutung.

Alle namhaften Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass das Wirtschaftswachstum in Österreich in den kommenden drei Jahren nicht ausreichend sein wird, um eine Erholung des Arbeitsmarktes zu ermöglichen. Die Lage am Arbeitsmarkt wird also angespannt bleiben, hunderttausende Menschen in Österreich bleiben ohne Job und laufen so Gefahr, in Armut abzurutschen.

Arbeitnehmervertreter warnen daher zu Recht vor den Folgen der mit Mai 2011 ohne Rücksicht auf geänderte Rahmenbedingungen geplanten Öffnung des Arbeitsmarktes in Richtung jener Staaten, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind.

Mit 1.5.2004 wurden Ungarn, die Tschechische Republik, die Slowakei und Polen in die EU aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt lag das Lohnniveau dieser Staaten bei 15-20 % des österreichischen, bzw. bei 30-36%, wenn man das unterschiedliche Preisniveau in diesen Ländern und in Österreich berücksichtigt. Aus diesem Grunde wurde in den Beitrittsverträgen eine Übergangsfrist von 7 Jahren für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für die Bürger dieser Staaten vereinbart - in der Hoffnung, dass in dieser Zeit eine weitgehende Annäherung der Lohnniveaus eintreten würde.

Es ist offenkundig, dass eine ausreichende Annäherung des Lohnniveaus dieser Staa­ten an das österreichische Niveau nicht erfolgt ist. Eine Betrachtung der Entwicklung für den Zeitraum 2004 - 2008, für den die erforderlichen Daten vorliegen, zeigt, dass der Anstieg des Lohnniveaus in den genannten Staaten sehr viel langsamer erfolgt ist als beim Beitritt angenommen. Bis 2008 ist das Lohnniveau lediglich auf 22-28 % des österreichischen gestiegen bzw. unter Berücksichtigung der verschiedenen Preisniveaus auf 37-43%.

Unter diesen Umständen ist mit einer ernsten Störung des österreichischen Arbeits­marktes insbesondere durch Tagespendler aus den drei Nachbarstaaten Ungarn, Tschechische Republik und Slowakei ab 1. Mai 2011 zu rechnen.

In den angeführten Nachbarstaaten bleibt zudem die Arbeitslosigkeit höher als in Österreich und für Pendler, deren Lebensmittelpunkt in ihren Heimatländern liegt, spielen die höheren Lebenshaltungskosten in Österreich keine Rolle.

Unter diesen Umständen muss mit einem starken Zustrom von Arbeitskräften, insbe­sondere von Tagespendlern, aus den Nachbarstaaten gerechnet werden, mit den Fol­gen eines Verdrängungswettbewerbs und eines weiteren und erheblichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit in Österreich. Diese Tagespendler kommen zudem in den vollen Genuss der österreichischen Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familien­beihilfe.  Wenn man berücksichtigt, dass beispielsweise eine zahnärztliche As­sis­tentin im grenznahen Ödenburg gerade einmal 350 Euro monatlich verdient und gleichzeitig die Ehefrau eines Tagespendlers aus Ödenburg, der im wenige Kilometer entfernten Eisenstadt einer Beschäftigung nachgeht, bei zwei Kleinkindern rund


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