Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 102

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Das ist die Zukunftsdiskussion, um die es geht, und darum ist die Zukunftsdiskussion, wie dieser Pflegefonds ausschauen soll, eine so wesentliche, wichtige, denn nur das Pflegegeld zu erhöhen, ist zwar nett für alle Betroffenen, gar keine Frage, aber der Zusatzaufwand, den wir bei den Sachleistungen haben und der überproportional steigt, weil da eben die Gemeinden schlichtweg gar nicht mehr mitkommen – ob sie wollen oder nicht, da ja eine Pflegestufe 7 anders zu betreuen ist, eine Pflegestufe 6 anders zu betreuen ist –, betreffend diesen überproportionalen Steigerungsfaktor ist die Frage, ob man nicht den Fonds primär in Sachleistungsorientierung gibt und nicht nur eine Erhöhung des Pflegegeldes vornimmt. Das möchte ich hier nur dazusagen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Alte Debatte!)

Alte Debatte, Hunderte Male bereits geführt ... (Abg. Mag. Molterer: Aber wir trauen es den Menschen zu, über das Geld selbst zu verfügen!) Ja, lieber Willi Molterer, natürlich ist das Selbstbestimmungsrecht der Menschen im Vordergrund stehend. Nur, wenn wir auch wissen, dass 58 Prozent keinerlei Sachleistung damit einkaufen und die 42 Prozent, die Sachleistung brauchen, natürlich stärker steigen – das meine ich damit: Wir kommen mit dem Pflegegeld gar nicht mehr mit. Das ist da die Logik, die dahintersteht. (Abg. Mag. Karin Hakl: ... in Würde alt werden!)

Aber zu den Anträgen selbst: Keine Frage, es wurde von der Frau Abgeordneten schon erwähnt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Herr Ing. Hofer, ich bin natürlich für die Schulung von Eltern gehörloser Kinder, das ist überhaupt nicht mein Thema. Nur haben wir in dem Land ein bisschen ein Kompetenzproblem: Das ist Landes­angelegenheit, und da sind wirklich die Länder gefordert. Ich weiß, dass das ein toller Antrag ist, ein super Antrag ist, aber da sind die Länder gefordert.

Bezüglich der Taubblindheit: Was wir dazu beitragen können – dass die Anerkennung noch exakter erfolgt –, das wird geschehen. Das wissen Sie, dieser Antrag ist ja da­durch auch einstimmig, das wird geschehen. Aber ich möchte schon bitten und ersuchen, bei diesem Gesamtkomplex auch ein bisschen zu schauen: Wo haben wir Länderkompetenzen und wo haben wir Bundeskompetenzen? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.26.22

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Bundesminister, so ist es: Das eine ist in Landeskompetenz, das andere ist in Bundeskompetenz. Es ist keine Frage, dass ich die beiden Anträge des Kollegen Hofer unterstützenswert finde – das habe ich auch im Ausschuss getan –, weil es ganz einfach nicht so sein kann. Jetzt ist das zwar eine Länderkompetenz, aber gerade in diesen Bereichen wäre es sinnvoll, wenn das österreichweit gleich geregelt wäre. Es wäre auch möglich – mit einer 15a-Vereinbarung –, dass man das macht.

Die Gebärdensprache ist für gehörlose Menschen ein unverzichtbares Mittel der Kom­munikation. Das ist so, vor allem auch schon in der Schulbildung bei Kindern. Da ist es aber auch notwendig, dass die Eltern gehörloser Kinder die Gebärdensprache perfekt beherrschen, damit sie den Kindern bei ihren Aufgaben sowohl in der Schule als auch im Alltag behilflich sein können, dass sie das fehlerfrei können und damit sie auch ihre Arbeiten bewerkstelligen können. Es ist aber in Österreich sehr schwierig, es gibt kaum Frühförderungen, es ist ein beträchtlicher Aufwand finanzieller Natur und auch zeit­licher Natur, die Gebärdensprache zu erlernen.

 


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