Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 103

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Wenn ich daran denke, dass es in anderen Ländern Förderungen gibt, mit denen die Eltern genauso wie die Kinder dabei unterstützt werden, so sollten wir in Österreich denselben Weg gehen. Im Endeffekt sagen wir ja alle, dass die Prävention billiger kommt als die Rehabilitation und so weiter. Je besser die Kinder in der Schule mitkom­men, je besser sie ausgebildet sind, desto besser können sie sich auch später selbst erhalten und ein selbstbestimmtes Leben führen. Das gilt für die Gebärdensprache, das gilt genauso für die vielen schwerhörigen Menschen; es sind ja eineinhalb Millio­nen in Österreich, die schwerhörig sind. Dass man diese Förderungs- und Bil­dungs­maßnahmen für behinderte Kinder genauso wie für ihre Eltern und die Angehörigen verbessert, sind wichtige und notwendige Schritte, die wir setzen sollten.

Was die Taubblindheit betrifft, muss ich eines sagen: Ich bin froh, dass wir hier einen gemeinsamen Antrag zusammengebracht haben, auch im Ausschuss, und dass es da eine Fünf-Parteien-Einigung gibt, denn Taubblindheit ist bisher in Österreich keine eigenständige Art der Behinderung und als solche nicht anerkannt. Das Ganze sollte meiner Ansicht nach gleich anerkannt werden wie zum Beispiel in Dänemark, wo die Taubblindheit offiziell anerkannt worden ist.

Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, den Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, auch deren Kindern muss bestmöglich geholfen werden. Wir sollten alles daransetzen, dass ihnen geholfen wird, damit sie in Zukunft auch ein selbstbestimmtes Leben führen können und wir ihnen das ermöglichen. – Das ist einmal das eine. Das andere: Herr Kollege Hofer und Herr Spindelberger, Sie haben mit Ihren Debatten­bei­trä­gen sozusagen eine vorgezogene Budgetdebatte in diesem Bereich eingeleitet. Herr Bundesminister, wir werden sehen, was bei Ihrer Klausur herauskommen wird und was uns in Zukunft erwartet.

Nur muss ich auch eines zu der ganzen Diskussion über die Pensionen sagen. Wenn ein paar nicht rechnen können und ständig die Hacklerregelung dafür verantwortlich machen, dass die Leute mit 58 oder 57 Jahren in Pension gehen, so muss ich Folgen­des sagen: Wenn ein Mann das erst mit 60 Jahren oder 45 Beitragsjahren erreichen kann, dann kann er das nicht vor 60, und das neunte Schuljahr betrifft die 1952 Gebo­re­nen, also wird es dort praktisch überhaupt niemanden mehr geben, der vor 60,5 Jah­ren in die Hacklerregelung kommen kann.

Die Begleiterscheinungen dazu sind die anderen Dinge – wo es Privilegien und so weiter gibt. Da können Sie die österreichische Bevölkerung quer durch fragen: Privile­gien gehören abgebaut, die Altpolitikerrechte (Beifall beim BZÖ) genauso wie die Privilegien im Bereich der Oesterreichischen Nationalbank, bei den Österreichischen Bundesbahnen, in den Ländern und so weiter und so fort.

Eines auch noch, Herr Bundesminister: Sie wissen, wie hoch der Bundeszuschuss zur staatlichen Pensionsvorsorge ist. Im unselbständigen Bereich, beim ASVG, ist er bei zirka 13 Prozent, bei den Selbständigen ist er bei 34 Prozent, bei den Bauern bei 81 Prozent und bei den Beamten bei über 90 Prozent. Das ist nun einmal so, gleichen wir das dort einmal an. Wie ist das jetzt? – Arbeitgeberbeiträge, Arbeitnehmerbeiträge und Bundeszuschuss jeweils zu einem Drittel, so ist das Umlageverfahren aufgebaut worden. Setzen wir zuerst einmal dort den Stift an, aber nicht bei der Allgemeinheit, die das österreichische System aufrechterhält. Man sollte nicht bei den Falschen sparen! (Beifall beim BZÖ.)

14.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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