Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 107

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meinen Geschäftsbedingungen sind. Jeder von Ihnen hat auch Versicherungsverträge. Ich frage Sie alle, haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und haben Sie sie auch verstanden? Haben Sie die Risikoausschlüsse mitbekommen? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein!)

Die wenigsten bekommen diese mit, Kollegin Glawischnig-Piesczek. Auch ich habe es mir nicht leicht gemacht, als ich die Bedingungen studiert habe, aber auch ich konnte nicht alle Risken erkennen. Daher ist es notwendig, dass es standardisierte Infor­mationen gibt, damit nicht nur hoch spezialisierte Juristen die Risken erkennen, sondern auch gewöhnliche Verbraucher.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag gehen wir einen sehr geraden Weg und ersuchen den Bundesminister für Finanzen, auf euro­päischer Ebene für diese standardisierten Produktinformationen einzutreten. Diese Thematik ist natürlich auch im Zusammenhang mit fehlendem Finanzwissen zu sehen, insbesondere bei der jüngeren Generation, die nicht weiß, wie man mit Geld richtig umgeht.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei Ihnen, Herr Bundesminister, und bei den Mitarbeitern in der Sektion Konsumentenschutz recht herzlich bedanken. Hier gibt es nämlich eine neue Website. Ich lade Sie alle ein, diese zu besuchen. Hier gibt es das Kapitel Konsumentenbildung und Verbraucherbildung. Das ist gerade für die jüngere Generation absolut notwendig.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend vielleicht noch eine Feststellung. Der Ausschuss für Konsumentenschutz versucht immer, gemeinsam Anträge zu beschließen. Ich darf Ihnen mitteilen, dass unser Antrag, den wir einstim­mig beschlossen haben, betreffend die Verschärfung der Richtlinie bezüglich Kin­derspielzeug jetzt in ähnlicher Form auch im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, und dass der österreichische Antrag, den wir gemeinsam beschlossen haben, Gegenstand dieser Debatte war.

In diesem Sinne hoffe ich, dass es uns weiterhin gemeinsam gelingt, im Sinne der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten tätig zu werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.45.09

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir haben soeben von Kollegem Maier gehört, wie wichtig diese Klipp-und-Klar-Texte sind. Wahrscheinlich ist es jedem von Ihnen so gegangen wie mir: Man schließt einen Versicherungsvertrag ab, liest dann im Anhang die vier oder fünf Seiten Klein­gedrucktes und ruft wieder den Versicherungsbetreuer an, um das erklärt zu bekom­men.

Ganz anders ist es bei Verbraucherkrediten. Hier gibt es bereits die Lösung: Hier muss dem Kunden ein klarer Informationstext übergeben werden. Mit diesem Ent­schließungsantrag, den wir Gott sei Dank gemeinsam eingebracht haben, erwarten wir auch für Versicherungsverträge eine ähnliche Lösung. Wir wollen auch auf euro­pä­ischer Ebene solche Klipp-und-Klar-Texte durchsetzen.

„Klipp-und-Klar-Text“, das hört sich vielleicht ein bisschen komisch an, aber es geht dabei darum, dass Versicherungsverträgen Infoblätter beigelegt werden, aus denen der Konsument ersehen kann, was in diesem Vertrag die wichtigsten Maßnahmen und was die Hindernisse sind, die der Konsument vielleicht gar nicht abschließen wollte.

 


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