Wie ist es also zu dieser Ministerbestellung gekommen? – Das ist eine interessante Sache, die gleichzeitig ein bisschen Warnung darstellen soll, wie man eben nicht Minister werden soll, insbesondere nicht Justizminister.
Am 16. Juli 2007 hat die Hauptverhandlung gegen Elsner und die Mitangeklagten begonnen. Dieser Prozess hat sich über die Jahreswende 2007/2008 hingezogen. Am 4. Juli 2008 ist die letzte Hauptverhandlung gewesen und es wurden die Urteile mündlich verkündet, sodass sich dann die Frau Vorsitzende des Gerichtshofes, nämlich die Frau Rat Mag. Bandion-Ortner, zurückziehen konnte, um das Urteil schriftlich auszufertigen.
In der Zwischenzeit gab es eine Nationalratswahl. Es kam zu einer Regierungsbildung. Der Herr Vizekanzler in spe hat eine Justizministerin gesucht. Und das ist jetzt das Fatale: Da ist der Josef Pröll auf die Idee gekommen, weil medial schon in der Berichterstattung, er holt sich sozusagen die Vorsitzführende eines Gerichtsverfahrens, das bis dorthin ein enormes mediales Echo hatte, und weil mediales Echo, daher gute Justizministerin.
Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Bundesminister, dass man eine gute Richterin ist, heißt noch lange nicht, dass man deswegen auch eine gute Politikerin ist. Ich will Ihnen jetzt nicht sagen, dass Sie eine schlechte Politikerin sind, aber Sie sind in diesem Ressort alles schuldig geblieben, was Sie an Erwartungshaltungen geweckt und hier bei Ihrer Präsentation im Jänner 2008 versprochen haben. (Beifall beim BZÖ.)
Meine Damen und Herren! Der erste Vorwurf ist daher gar nicht einmal so sehr an die Frau Bundesminister Bandion-Ortner zu richten, sondern der erste Vorwurf ist an den Vizekanzler Josef Pröll zu richten, dass er aus einem laufenden Verfahren heraus eine Richterin geholt hat, die noch nicht einmal mit ihrem Urteil fertig war, nur weil er jemanden gebraucht hat für ein Ministerium, für das er offensichtlich niemanden hatte. (Beifall beim BZÖ.)
Meine Damen und Herren! Dann haben wir als Zwischenlösung den zwischenzeitlich in die EU verflüchtigten Herrn Hahn gehabt. Der hat im Ministerium überhaupt nichts gemacht, sondern man musste nur warten, bis die Frau Mag. Bandion-Ortner mit ihrem Urteil gegen Elsner und Mitangeklagte fertig war.
Das heißt, der erste Vorwurf geht an jene, die die Frau Bandion-Ortner überhaupt in dieses Ministerium geholt haben, weil man in einem laufenden Verfahren, Frau Bundesminister, nicht in ein Ministeramt wechseln soll. Es gab genügend Stimmen damals, die Sie davor gewarnt haben, dass das eine schiefe Optik ist.
Aber die Optik wurde ja noch gedoppelt, und der Vorwurf, Frau Bundesminister, der ist Ihnen zu machen, nämlich der Vorwurf, dass Sie überhaupt zugesagt haben, obwohl Sie wussten, dass Sie aus einem laufenden Verfahren heraus kommen, aus dem bis dorthin spektakulärsten Wirtschaftskriminalverfahren, das geführt wurde, und dass Sie gleichzeitig auch noch den Ankläger dieses Verfahrens mit in Ihr Kabinett geholt und zum Kabinettschef gemacht haben.
Meine Damen und Herren! Die Optik ist schiefer nicht mehr denkbar. Wen hätten Sie denn noch mitnehmen wollen: den Gefängnisdirektor? Nein, das hätte irgendwie nicht zusammengepasst. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Was heißt: Lass die Kirche im Dorf!? Ich möchte die ÖVP-Kritik nicht hören, wenn das die Roten gemacht hätten. Die Roten haben in der Zeit Broda einiges gemacht. Damals haben die Schwarzen zu Recht kritisiert, was unter Broda, Oberhammer und Company alles möglich war und unter dem unseligen Herrn Staatsanwalt Müller. Aber dass man aus einem laufenden Verfahren heraus eine vorsitzführende Richterin und gleichzeitig noch den Staatsan-
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