von den Medien in den vergangenen Jahren berichtet wurde, wurde diese Sichtweise offenbar noch verstärkt. Dem GET“ – das ist die Evaluierungsgruppe – „wurde mitgeteilt, dass, obwohl der Einfluss des ‚Proporz‘-Systems nicht so bedeutend war wie in der Vergangenheit, politische Unterstützung noch immer zu einer Beschleunigung der Karriere bei Staatsanwälten oder Polizeibeamten (oder Richtern in geringerem Ausmaß) beitragen kann, zum Nachteil eines besser geeigneten, hart arbeitenden Kollegen, welcher ‚nicht die richtige Parteifarbe‘ hat.“ – Ende des Zitats, meine Damen und Herren.
So, wo ist jetzt die ÖVP? Herr „Polizeichef“, wo ist die ÖVP? Ihr zitiert ja bei jeder Gelegenheit die europäische Ebene, aber wenn es euch nicht passt, zitiert ihr sie nicht. Ich zitiere sie jetzt einmal. Und die Frau Bundesministerin hätte, genau von hier ausgehend, handeln müssen, hätte sagen müssen. Nein, ich trete an als parteiunabhängig – so ist sie ja auch angetreten –, ich will genau das ändern. Aber sie hat dazu nichts geändert, sondern es ist alles noch viel schlimmer geworden. Wir haben das in der parlamentarischen Anfrage dargelegt.
Ich bin auch nicht allein mit dieser Auffassung, ähnlich sieht es auch der Herr Präsident des Verfassungsgerichtshofes außer Dienst, Karl Korinek. Ich möchte gleich dazusagen, nur damit wir gleich die politische Farbe geklärt haben, er ist nicht im Verdacht, BZÖ-Anhänger zu sein, er ist nicht im Verdacht, jemals beim BZÖ überhaupt angestreift zu sein. Karl Korinek sagt Folgendes, ich zitiere aus dem heutigen „Kurier“:
„So gut die Entscheidung der Generalprokuratur ist, so schwer ist natürlich die Ministerin nun in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt.“ Und die frühere Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, sagt, dass die Wurzel des Übels in der Bestellung Bandion-Ortners zur Ministerin liegt. „Wenn man eine Richterin, die noch an einem Urteil schreibt, zur Justizministerin macht, ist das rechtsstaatlich wegen der Gewaltentrennung problematisch.“ Meine Damen und Herren, das ist nicht von mir geschrieben, sondern von durchaus kompetenten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Ich sage Ihnen: Deswegen ist es eine Fehlbesetzung, wenn man aus einem laufenden Verfahren heraus eine Ministerin bestellt, die dann politisch so gut wie nicht mehr handlungsfähig ist. Deswegen wird es heute einen Misstrauensantrag geben. Nicht, Frau Bundesministerin, weil wir Ihnen das Urteil vorwerfen. Es ist auch nicht so, dass wir glauben, dass alle erstinstanzlichen Urteile bis in die letzte Instanz halten müssen, da bräuchten wir ja keinen Instanzenzug. So naiv sind wir ja nicht. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) So ist es, sagt auch der Vizekanzler. Ja natürlich ist es so, es hat ja niemand anderes behauptet!
Was ich behaupte, ist, dass Ihr Bestellungsvorgang, Herr Vizekanzler, im Wissen – wenn Sie es eh schon wissen –, dass es so ist, genau diese Justizministerin zu einer Justizministerin gemacht hat, die gar nicht handlungsfähig ist. (Beifall beim BZÖ.)
Oder, meine Damen und Herren, der Herr Vizekanzler wollte so eine Ministerin. Ich habe anhand der Zwischenrufe von der Regierungsbank mittlerweile den Eindruck, Herr Vizekanzler, dass Sie genau so eine Ministerin wollten. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir nicht!) Ich sage Ihnen in aller Form: Wir wollen so eine Ministerin nicht, und daher gibt es heute einen Misstrauensantrag. (Beifall beim BZÖ.)
15.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Frau Bundesministerin für Justiz Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
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