Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 128

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15.22.09

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe KollegInnen auf der Regierungsbank! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es kommt wahrscheinlich nicht oft vor, dass eine Ministerin froh über eine Dringliche Anfrage ist so wie ich heute, zumal ich jetzt die Gelegenheit habe, doch einiges klarzustellen. (Abg. Dr. Moser: Das sagen Sie aber oft!)

Ich sehe mich derzeit einigen Kommentaren, Artikeln und Diskussionsbeiträgen gegen­über, die meine Bestellung als Ministerin in Zweifel ziehen. Nun, zur Beantwortung der Frage, warum ich eingeladen wurde, das Amt der Justizministerin zu übernehmen, fühle ich mich wenig berufen. Ich verweise dazu auf die öffentlichen Begründungen meines verehrten Vizekanzlers, Dipl.-Ing. Josef Pröll. (Beifall bei der ÖVP. – Oh-Rufe beim BZÖ. Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Mag. Stadler.) – Na, hören Sie mir zu! (Abg. Ing. Westenthaler: Ich glaube, sie meint den Onkel Pröll! Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.)

Sicher wäre es vermessen, zu glauben, dass dies mit meiner Verhandlungsführung im BAWAG-Prozess gar nichts zu tun hätte, war dieses Verfahren doch im höchsten öffentlichen Interesse, aber auch unter dem kritischen Blick vieler in- und ausländischer Medienvertreter. Diese öffentliche Kontrollfunktion der Medien hat ganz allgemein zu dem Urteil geführt: Da steht eine Frau als Richterin, unter größten Belastungen ange­sichts der Komplexität des Verfahrens und der zu lösenden Tat- und Rechtsfragen, ihren Mann.

Dadurch ist es auch in das öffentliche Bewusstsein gedrungen, dass ich mir schon vor diesem Großverfahren als Richterin in einigen bedeutenden Verfahren  und auch als Standesvertreterin der Richter  einen Namen gemacht habe. Mir wurde von den gleichen Journalisten, die nun Kritik üben, eine zielgerichtete und kompetente Ver­hand­lungsführung bescheinigt  auch im BAWAG-Prozess. (Beifall bei der ÖVP.)

Dies gilt aber auch für Prozesse wie zum Beispiel den Konsum-Prozess, für eines der größten Steuerbetrugsverfahren, für zahlreiche große Krida-Verfahren, aber auch für den einen oder anderen spektakulären Mordprozess – vielleicht erinnern Sie sich! Oder erinnern Sie sich etwa an meinen Kampf als Standesvertreterin gegen die Teilung des Grauen Hauses, oder an öffentlich geführte Diskussionen im Zusammenhang mit der Entlohnung von Richtern und Staatsanwälten!

Ich denke, dass mich diese  meine berufliche und persönliche  Unabhängigkeit auch für mein Amt der Justizministerin besonders auszeichnet (Beifall bei der ÖVP), gilt es doch, die Stimme der dritten Gewalt auch in der Politik durch eine lange gelebte und glaubwürdig vermittelte Unabhängigkeit wahrnehmbar zu machen.

Ich komme jetzt aber zurück zu dem BAWAG-Prozess und den jetzigen Diskussionen um die Stellungnahme der Generalprokuratur am Obersten Gerichtshof. Was ich für andere Verfahren vor den unabhängigen Gerichten vertrete, gilt auch für mich selbst. Sie werden von mir keine Kritik an der Kritik hören. Was es zu beurteilen gilt, ist die Frage, ob die Strafjustiz in der Lage war und ist, die Ursachen für das größte Wirtschaftsstrafverfahren in der Justizgeschichte aufzuklären und festzuschreiben.

Durch den Umstand, dass aus Sicht der Generalprokuratur im Hinblick auf den Haupt­angeklagten 14 von 18 Fakten und der gesamte sechsjährige Tatzeitraum zu bestä­tigen wären – ich sage: wären –, kann man diese Frage wohl mit Fug und Recht bejahen.

Ich habe bewiesen, dass in einer Dauer, in der manch andere Verfahren noch nicht einmal zur Anklagereife gediehen sind, dieses Großverfahren so abgewickelt werden


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