Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 130

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Ich verweise noch auf einige Initiativen für notwendige strukturelle Änderungen und effizienzsteigernde Maßnahmen im Bereich der Justiz, wie etwa die Stärkung der Kompetenz in Wirtschaftsstrafsachen durch eine konzentrierte Form der Aus- und Fortbildung in diesem Bereich, die Schaffung einer bundesweit zuständigen zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption und eine kleine Verwaltungsreform mit dem Ziel, Gerichte und Staatsanwaltschaften in ihrer täglichen Arbeit zu entlasten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich könnte noch viel reden über meine Gesetze, die ich in den letzten eineinhalb Jahren umgesetzt habe. Wie gesagt, das sind eine ganze Menge  und daran messen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Gaßner: Die haben wir umgesetzt!)

Jetzt komme ich zur Beantwortung der einzelnen Fragen.

Zu den Fragen 1 und 2, den Fall BAWAG betreffend.

Ich habe schon einleitend bemerkt, dass das Verfahren von den unabhängigen Gerichten und die von der Generalprokuratur vertretene Rechtsansicht zur Vermeidung auch nur des geringsten Anscheins der Beeinflussung nicht kommentiert werden kann.

Weder die Generalprokuratur noch der Oberste Gerichtshof ist umgekehrt berufen, mein politisches Wirken zu beurteilen. Ich habe meine Tätigkeit als Ressortleiterin auch in keiner Sekunde dazu benützt, die Entscheidungsfindung zu beeinflussen, sodass ich keinen Grund für einen Rücktritt zu erkennen vermag. (Beifall bei der ÖVP.)

Wäre es wirklich so, dass mit jedem stattgebenden Urteil des Obersten Gerichtshofes auch abschließend über die mangelnde Kompetenz einer Richterin gesprochen werden würde, so wären die Personalprobleme in der Justiz wohl enorm. (Abg. Mag. Stadler: Das hat der Ewald Stadler nie behauptet!)

Der Verfassungsgerichtshof hebt jedes Jahr mehrere, von politischen Verantwortungs­trägern vorbereitete und oft auch von der Opposition mitbeschlossene Gesetze als verfassungswidrig auf. Ich habe noch nie erlebt, dass deswegen der Rücktritt von Ressortleitern oder Abgeordneten gefordert worden wäre. (Abg. Grosz: Selbstver­ständlich! Oft genug! Ambulanzgebühren, Unfallrente! Unruhe im Saal.)

Zur Frage 3:

Derzeit sind folgende Verfahren im Zusammenhang mit der Causa BAWAG hinsichtlich weiterer, nicht von der Anklage erfasster beziehungsweise der Verfolgung vorbehaltener Fakten bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängig:

Das betrifft einerseits die Sondergeschäfte, die sogenannten Karibik-1-Geschäfte von 1995 bis1998, Fakten im Zusammenhang mit der Refco-Gruppe, insbesondere auch die Gewährung eines Kredites durch die BAWAG im Oktober 2005, Fakten im Zusam­menhang mit der Firma Stiefelkönig, Untreuehandlung durch Gewährung diverser Vergünstigungen an Helmut Elsner und Fritz Verzetnitsch, zum Beispiel durch Verkauf und Vermietung von Wohnungen unter dem Verkehrswert, die sogenannte Penthouse-Affäre, und so weiter.

In diesen Verfahren wurden zwar keine Zwangsmaßnahmen gesetzt, es fand jedoch eine umfangreiche freiwillige Nachschau bei Stiefelkönig statt. Weiters waren und sind die Aufarbeitung der umfangreichen sichergestellten Unterlagen – die Akten füllen im Übrigen Zimmer – und laufenden Vernehmungen, fallweise auch im Ausland, durch­zuführen. Ich gehe davon aus, dass nun bald mit Enderledigungen zu rechnen ist.

 


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