Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 132

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rung von Natascha Kampusch erforderliche Beweislage nicht vor. Der Abschluss­bericht des zuständigen Sachbearbeiters wurde dem Bundesministerium für Justiz mit Bericht vom 9. Februar 2010 zur Kenntnis gebracht.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat mit Erlass vom 9. Februar 2010 die Staats­anwaltschaft Wien ersucht, das Verfahren gegen Ernst H. wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung teileinzustellen und hinsichtlich des Vorwurfes der Begünstigung einen Strafantrag beim Landesgericht für Strafsachen Wien einzubringen.

Ernst H. wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30. Au­gust 2010 vom Vorwurf der Begünstigung gemäß § 259 Z 3 StPO aus Beweisgründen freigesprochen. Die unabhängige Rechtsprechung hat in diesem Fall gesprochen.

Zur Frage 11:

Ich verweise dazu auf die Beantwortung der Frage 8.

Zur Frage 12, zum Fall Hypo Niederösterreich:

Das Verfahren befindet sich derzeit im Stadium offener Ermittlungen.

Zu den Fragen 13 und 14:

In der gegenständlichen Strafsache werden derzeit von der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Justiz die Vorhabensberichte der Oberstaatsanwaltschaft Wien – der letzte ist mit 14. Oktober 2010 datiert – geprüft. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich im Hinblick auf § 12 StPO und § 34 Staatsanwaltschaftsgesetz derzeit keine Auskünfte zum Inhalt der Vorhabensberichte erteilen kann.

Zur Frage 15:

Ich wurde weder vom Landeshauptmann von Niederösterreich noch von sonstigen Funktionsträgern der ÖVP auf das Verfahren angesprochen. (Abg. Grosz: Vorsicht!) Es gab und gibt im Bundesministerium für Justiz auch keine politische Einflussnahme in diesem Verfahren. (Abg. Petzner: Das ist sehr unklar!)

Ganz generell darf ich sagen, dass ich parteipolitische Einflussnahme auf ein Straf- oder auf ein Zivilverfahren nicht dulden würde. Verfahren sind gemäß den Verfah­rensvorschriften ohne Ansehen der Person, ohne Prominentenbonus aber auch ohne Prominentenmalus zu führen.

Noch so heftige Forderungen der Oppositions- und der Regierungsparteien dürfen keinesfalls dazu führen, dass unsachlich ermittelt wird. Genau dafür stehe ich, weil ich diese Einstellung als Richterin gleichsam als Glaubensbekenntnis mitbekommen habe! (Ruf bei der FPÖ: Amen!)

Zur Frage 16:

Die Causa Hypo sprengt alle bisher bei Wirtschaftsfällen bekannten Dimensionen: vier Staatsanwälte, 21 SOKO-Beamte, und 3 Millionen Seiten umfasst der Akt derzeit. Allein die vorläufigen Ermittlungsergebnisse füllen 50 000 Seiten. Es ist die Causa Hypo eine unglaubliche Herausforderung, denn immerhin betrifft es einen Konzern in zwölf Ländern mit 350 Standorten.

Es gab 30 Hausdurchsuchungen in Kärnten, Wien, Vorarlberg und Liechtenstein, und dabei wurde umfangreiches Material sichergestellt. Darunter sind schriftliche Unter­lagen, CDs, Laptops und einzelne Festplatten. Es hat rund 200 Einvernahmen gegeben, der Großteil davon fand in Österreich statt.

Es hat bis jetzt rund 2 000 eruierte Personen- und Firmenverflechtungen gegeben, und es haben sich bisher wirklich sehr, sehr viele Dinge herausgestellt, die jetzt in Form


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