anwaltschaften auszeichnende System der Checks and Balances effizienter zur Wirkung kommen.
Zu den Fragen 23 bis 25, zum Fall der angeblichen Haider-Konten:
Wie wir alle habe ich durch die Berichte eines Wochenmagazins über angebliche Konten erfahren, und genau das habe ich auch erklärt. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler. – Abg. Petzner: Sie haben gesagt, es gibt diese Konten! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Auch Sie haben zu dieser Zeit durch diesen oder durch nachfolgende Berichte von diesen Konten erfahren. Darauf habe ich mich bezogen.
Die Justiz arbeitet aber nicht auf Zuruf von Medien, sondern sie ermittelt unbeeinflusst, was zu ermitteln ist.
Die Bestätigung, dass in einem Fall von öffentlichem Interesse ermittelt wird (Abg. Scheibner: Das ist jetzt wirklich die Unwahrheit! Das ist jetzt wirklich die Unwahrheit!), kann wohl nicht den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen. Ich frage mich, welche Vorwürfe erhoben worden wären, wenn die Justiz diesen Vorwürfen nicht nachgegangen wäre. (Abg. Scheibner: Das ist die Unwahrheit! Das ist jetzt falsch!)
Die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt im Rechtshilfeweg ersuchten und durchgeführten Kontoöffnungen im Fürstentum Liechtenstein standen nach den mir vorliegenden Informationen in keinem Zusammenhang mit den in den Medien kolportierten Konten des verstorbenen Landeshauptmanns Dr. Haider.
Inwieweit die Medienberichte über geheime Konten und Finanztransaktionen den Tatsachen entsprechen, werden die Erhebungen durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zeigen. (Ruf beim BZÖ: Ja, wo sind die Konten? Das würden wir gerne wissen!)
Das Verfahren ist derzeit noch im Ermittlungsstadium. Ermittlungsverfahren sind, wie wir alle wissen, nicht öffentliche Verfahren. Wir alle, Sie und ich, haben ein gemeinsames Interesse daran, dass die Wahrheit ans Licht kommt und alles möglichst umfassend aufgeklärt wird.
Zur Frage 26, zum Herrn Leitenden Staatsanwalt Gottfried Kranz.
Hierbei ist zwischen dem Gebot der Amtsverschwiegenheit und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit abzuwägen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens, sodass nach Beurteilung des Leiters der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein solches Informationsbedürfnis überwog. (Abg. Mag. Stadler: Das deckt sich zufällig ... Haider! – Ruf beim BZÖ: Der gar nicht mehr lebt!)
Zur Frage 27:
Der Abgeordnete zum Nationalrat Stefan Petzner erstattete gegen den Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Dr. Gottfried Kranz, wegen der wiedergegebenen Äußerung eine Disziplinaranzeige, die an das OLG Wien als zuständiges Disziplinargericht weitergeleitet wurde.
Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 127 ist es bedauerlicherweise – das möchte ich nämlich wirklich ändern – verboten, über den Verlauf und das Ergebnis von Disziplinarverfahren irgendwelche Mitteilungen zu machen. – Da bin ich vollkommen Ihrer Meinung, da müssen wir transparenter werden. Das nehmen wir jetzt auch in Angriff.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite