Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 135

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Zu den Fragen 28 und 29:

Vorweg ist zu betonen, dass es der Justiz ein großes Anliegen ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die gerichtlichen Verlassenschaftsabhandlungen wiederherzustellen. Vielleicht ganz kurz zur Erinnerung: Es geht um die Testamentsaffäre in Vorarlberg.

Es ist jetzt wirklich die Zeit für strenge Maßnahmen in diesem Bereich, und das habe ich anlässlich eines Besuchs in Vorarlberg vor ein paar Tagen auch ganz vehement festgestellt. Aus diesem Grund wurde nach Bekanntwerden der Malversationen sofort eine Sonderrevision beim Bezirksgericht Dornbirn durchgeführt, die maßgeblich zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen hat und auch zu konkreten Erfolgen geführt hat.

Auf diese Weise konnten die im Zuge der Sonderrevision als Verdachtsfälle einge­stuften Dokumente der StA zur Untersuchung übermittelt werden. Und es konnte durch das Auffinden von bereits angefertigten, aber noch nicht verwendeten gefälschten Testamenten künftiger Schaden abgewendet werden.

Um derartige Unregelmäßigkeiten für die Zukunft zu verhindern beziehungsweise sich eines rechtmäßigen Vorgehens bei anderen Gerichten zu versichern, wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt, das sich aus straf-, zivil- und dienstrechtlichen sowie dienstaufsichtsbehördlichen Schritten zusammensetzt.

Die Dienstaufsicht hat im Sommer 2010 eine bundesweite Überprüfung der vollstän­digen Eintragung der bei Gericht in den letzten 20 Jahren hinterlegten Urkunden und der letztwilligen Verfügungen in das UV-Register sowie die Registrierungen im Österreichischen Zentralen Testamentsregister auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit veranlasst.

Für den Bereich des Dienstrechtes hat das Justizministerium mit Erlass festgelegt, von der Bestellung von Gerichtsbediensteten zu Verlassenschaftskuratoren Abstand zu nehmen.

Die innere Revision hat in ihrem Programm für die Regelrevisionen der Gerichte des Jahres 2010 zwei weitere Prüfungsschwerpunkte aufgenommen. Zusätzlich wurden beim Bezirksgericht Dornbirn vorsorglich zwei weitere Sonderrevisionen, nämlich betreffend Wirtschaftsverwaltung und Justizverwaltung, durchgeführt.

Am Landesgericht Feldkirch wurde vor ein paar Tagen eine Informationsstelle in der Testaments-Affäre eingerichtet. Sie steht geschädigten und Rat suchenden Personen für Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Testaments­fäl­schungs­affäre beim Bezirksgericht Dornbirn zur Verfügung. Leiter dieser Informationsstelle ist der in Ruhe befindliche Senatspräsident Dr. Heinz Moser. Er wird von einer Beamtin unterstützt. Der Leiter der Informationsstelle wird Rat suchenden Bürgern nach Erhebung der Aktenlage und entsprechender Prüfung Auskünfte zur Rechtslage, insbesondere den einschlägigen erbrechtlichen Vorschriften, erteilen, die Möglichkeiten einer allfälligen Durchsetzung von Ansprüchen darlegen, wie auch die Möglichkeiten und Wege einer außergerichtlichen Einigung, etwa mit der Finanzprokuratur.

Auch mittelfristig sind legislative Änderungen im Erbrecht beabsichtigt. Bei der Staats­anwaltschaft Feldkirch ist ein sehr umfangreiches Strafverfahren gegen zehn Personen anhängig, die im Verdacht dieser Malversationen stehen. Zwei der Beschuldigten befin­den sich noch in Untersuchungshaft.

In einem Fall – nämlich bei einem im Sommer 2002 durch einen Verlassen­schafts­richter des BG Dornbirn angezeigten Sachverhalt – ist es tatsächlich zu einer verfrüh­ten Einstellung des Verfahrens gekommen. Aufgrund der fachaufsichtsbehördlichen Prüfung im Frühjahr 2010 wurde jedoch festgestellt, dass in diesem Fall tatsächlich


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