Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 137

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reiche ausloten (Zwischenruf des Abg. Brosz), in denen im Bereich des Medien­gesetzes Präzisierungen erforderlich sind.

Ich meine, dass in dieser Diskussion auch Fragen der journalistischen Sorgfalt und Ethik nicht ausgeklammert werden dürfen. (Abg. Brosz: Sind da die Mediensprecher der Regierungsparteien ...?) Wie im Bereich der wichtigen dritten Gewalt bedarf es auch im Bereich der ebenfalls bedeutenden vierten Gewalt einer glaubwürdigen und effizienten Selbstkontrolle, damit die Medien ihrerseits die ihnen obliegenden Kontroll­aufgaben angemessen wahrnehmen können. – Danke schön. (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

15.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt. (Abg. Scheibner: „Begeisterung“ bei der SPÖ! – Ruf beim BZÖ: Ich glaube, dass die SPÖ ...!)

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Petzner. 10 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


15.52.17

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sie haben mit Ihrer Anfragebeantwortung eigentlich den heutigen Misstrauensantrag des BZÖ, den ich dann einbringen werde, eins zu eins bestätigt und gerechtfertigt.

Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Sie haben im Fall Haider und betreffend die Haider-Konten in Ihrer Beantwortung hier die glatte Unwahrheit gesagt (Zwischen­bemerkung auf der Regierungsbank), denn Sie selbst haben am 2. August 2010 gegenüber dem „ORF-Morgenjournal“ persönlich die Existenz dieser geheimen Konten Jörg Haiders bestätigt. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Sie selbst, Frau Bundesministerin, haben gesagt, es gebe diese Konten, aber Sie wüss­ten nicht, ob sie aus legalen oder illegalen Quellen stammen, und die Staats­anwaltschaft werde das nun untersuchen. (Beifall beim BZÖ.)

Das haben Sie gesagt – und im Nachhinein stellt sich heraus, dass Sie die glatte Unwahrheit gesagt haben als Justizministerin (Zwischenruf des Abg. Grosz), denn bis heute können Sie selbst nicht – und niemand anderer kann – einen konkreten Beweis für diese angeblichen Haider-Konten vorlegen. (Abg. Großruck: ... eine Reihe von Verfahren im Genick!)

Es ist eine sehr heikle und ernste Situation, weswegen wir auch diese Dringliche Anfrage eingebracht haben, auch an vielen Beispielen festgemacht haben, weil die Funktion beziehungsweise das Amt des Justizministers in einem demokratischen Rechtsstaat ein sehr wichtiges, sensibles und verantwortungsvolles Amt ist. Sie selbst haben gerade in Ihrer Anfragebeantwortung gesagt, dass die Säule der Justiz eine der drei tragenden Säulen eines demokratischen Rechtsstaates ist.

Sie tragen durch Ihre Amtsführung die Verantwortung dafür, dass die dritte Säule, die der Justiz, untergraben wird und das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit der Justiz zutiefst erschüttert ist. Dafür tragen Sie die Verantwortung, und dafür werden Sie heute auch einen Misstrauensantrag kassieren.

Ich sage gleich dazu: Wir sind nicht die Pflichtverteidiger irgendeines Beschuldigten – ob er Elsner oder Kulterer heißt (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger) –, aber wir sind als Partei und Parlamentarier dazu verpflichtet, die Pflichtverteidiger eines unab­hängigen, objektiven Rechtsstaates zu sein. (Beifall beim BZÖ.)

 


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