Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 140

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„Der Bundesministerin für Justiz wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

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Frau Bundesministerin! Ihr Bestellungsgrund war das BAWAG-Urteil – und das ist vor wenigen Tagen für Sie zum Entlassungsgrund geworden. Räumen Sie das Feld im Sinne der Unabhängigkeit und der Rechtsstaatlichkeit! (Beifall beim BZÖ. – Ruf: Das war die schwächste Rede, die ich je gehört habe!)

16.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Misstrauensantrag gemäß § 55 Geschäftsordnungsgesetz ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

der Abgeordneten Petzner, Mag. Stadler Kolleginnen und Kollegen betreffend Ver­sagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Justiz

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Petzner, Mag. Stadler Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Bandions Blamagen“ und deren Folgen für den österreichischen Rechtsstaat in der 81. Sitzung des Nationalrates

Eine unabhängige, objektive und funktionierende Justiz, der die Menschen dieses Lan­des vertrauen, ist neben Exekutive und Legislative die dritte wesentliche und tragende Säule eines demokratischen Rechtsstaates. Wankt das Vertrauen der Menschen in die Justiz, wankt auch das Vertrauen in den Staat, und das Fundament, auf dem unsere Republik aufgebaut ist, ist bedroht. Die Sicherstellung von Vertrauen durch die Gewähr­leistung und Verteidigung einer unabhängigen, objektiven und funktionierenden Rechtsprechung ist daher zentrale Aufgabe der politischen Verantwortungsträger, zu aller erst des Justizministers.

Im Wissen um diese besondere politische Verantwortung hat es in Österreich Tradition, dass das Amt des Justizministers mit einer Persönlichkeit besetzt wird, die sich durch besondere moralische Integrität, fachliche Kompetenz und absolute Unabhängigkeit auszuzeichnen hat. Diese gelebte und bewährte österreichische Tradition wurde mit der Bestellung von Claudia Bandion-Ortner zur Justizministerin gebrochen. Mit der Folge, dass das Vertrauen in die dritte wesentliche und tragende Säule eines demo­kratischen Rechtsstaates, die Justiz, nachhaltig erschüttert ist, dem Ansehen der Justiz in Österreich schwerer Schaden zugefügt und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt wurde.

Denn Bandion-Ortner steht bestenfalls für politische Scheinneutralität, und – und das ist wesentlich – sie kann dem Anspruch auf moralische Integrität, fachliche Kompetenz und parteipolitische Unabhängigkeit in keiner Weise gerecht werden. Das hat sie durch ihr Tun und Handeln hinlänglich bewiesen, was unter anderem am Beispiel der Fälle BAWAG, Natascha Kampusch, Hypo Niederösterreich, Hypo Alpe Adria, Karl-Heinz Grasser, Ernst Strasser, der angeblichen Haider-Konten oder am Fall Gottfried Kranz deutlich wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

 


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