Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 141

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Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Justiz wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.00.56

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren MinisterInnen! Meine Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt kommt der Pflichtverteidiger! – Zwischenruf des Abg. Bucher.) Ich glaube, man muss unterscheiden – es ist ja auch Gegenstand der heutigen Diskussion – zwischen einerseits dem Amt der Ministerin und andererseits der Tätigkeit eines Richters/einer Richterin. (Abg. Grosz: Knittelfeld!)

Natürlich ist es kein Ruhmesblatt, wenn man von der Generalprokuratur erfährt, dass hier ein Urteil, das ein sehr wesentliches Urteil war in diesem Land, mit nicht uner­heblichen Mängeln behaftet ist. (Abg. Dr. Rosenkranz: Aber wo! Das ist ja nur nebensächlich! So kleine Nebensachen!) Das ist aber noch nicht letztgültig, da gibt es ja noch eine OGH-Entscheidung. Das ist sicherlich kein Ruhmesblatt und auch sicherlich nicht irrelevant.

Man muss auf der anderen Seite allerdings anerkennen, dass der Keim dieser Ent­scheidung – sofern sie mangelhaft war – natürlich auch darin gesteckt ist, dass die Anklage mangelhaft war. So ist etwa nicht berücksichtigt worden, dass das Auslie­ferungsbegehren Tatbestände nicht beinhaltet hat, die dann beurteilt worden sind.

Also ich meine, dass man hier schon etwas relativieren muss. Daher glaube ich, kann man sich nur der Meinung des Herrn Vizekanzlers anschließen, diesbezüglich sozu­sagen die Stimme des OGH – im Dezember gibt es eine Entscheidung – abzuwarten und dann in dieser Angelegenheit selbst zu sprechen, weil es eben ein Gutachten ist, aber nicht eine letztgültige Entscheidung.

In der Sache selbst ist ein Wort gefallen. Es ist nicht unerwartet, dass Fehler pas­sieren. Ich glaube, wir müssen alles dazu beitragen, um zu schauen, dass das Vertrauen in die Justiz nicht gefährdet wird, dass es aufgebaut wird. Insofern wün­schen wir uns natürlich alle – und ich glaube auch, alle müssen dazu beitragen –, dass wir Verhältnisse schaffen, die es ermöglichen, dass es in der Justiz möglichst wenige Fehler gibt. Wir brauchen eine gut ausgebildete Justiz und die österreichische Justiz hat international einen hervorragenden Ruf.

Daher ist es auch gut und sinnvoll gewesen, dass wir jetzt eine Budgetposition freigespielt haben, um der Justiz vermehrt Verstärkung personeller Natur zu geben. Damit ist es auch möglich geworden, dass Kompetenzpaket, das ja schon in der letzten Diskussion hier vorgestellt wurde, auf Schiene zu bringen. Ich denke, dass wir hier auf der inhaltlichen Ebene, auf der ministerialen Ebene sehr wohl gute Fortschritte erzielen werden.

Ich möchte etwas zum BAWAG-Urteil sagen, weil das hier angesprochen wurde. Das war eines mit einer sehr kurzen Verhandlung, einem sehr vehementen Vorgehen der damaligen Richterin und des damaligen Staatsanwaltes. Was ich mir wünsche, ist, dass wir ein ähnliches Verhalten auch in den Verfahren zeigen, die wir sonst kennen,


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