so zum Beispiel Hypo Alpe-Adria, das Verfahren gegen Grasser in der Causa Meinl, Libro, YLine, die laufen schon zehn Jahre! (Abg. Strache: Kommunalkredit bitte nicht vergessen! Hypo Niederösterreich bitte nicht vergessen!)
Frau Justizministerin, insofern darf ich Sie ersuchen, sich an die Zeit des BAWAG-Urteils zu erinnern und die gleiche Dynamik hier in die Strafverhandlungen hineinzubringen.
Reden wir jetzt noch einmal über die BAWAG! Mir ist es nicht ganz verständlich – das muss ich auch gleich einräumen –, dass der Herr Flöttl sage und schreibe 637 Millionen € zur Gänze verzockt hat. Also einer, der im Kapitalmarkt tätig ist, der sehr erfolgreich war in der Zeit davor, der 637 Millionen € weggespielt hat (Abg. Mag. Stadler: Oder verteilt! – Abg. Ing. Westenthaler: Oder verteilt und vergraben!), der uns erklärt hat, dass der Laptop, auf dem das alles war, leider verschwunden ist, einen Datenabsturz hatte und die Unterlagen, die sonst auch vorhanden sein müssten, auch nicht da sind, dass der nicht verfolgt wird! Ich höre jetzt von einer Verjährung.
Frau Ministerin, ich glaube, dass es wichtig ist, dass sich die staatsanwaltschaftlichen Behörden das noch einmal ganz genau anschauen, weil es doch ein ganz, ganz wesentlicher Aspekt in der Angelegenheit BAWAG war. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Ansonsten denke ich aufgrund der gegenständlichen Diskussion, dass wir auch darüber diskutieren sollten, weiter diskutieren sollten, ob es nicht sinnvoll ist, eine Bundesstaatsanwaltschaft zu schaffen, damit wir genau diese Argumente, um die es derzeit geht, in Zukunft nicht mehr haben. Wir haben eine Bundesstaatsanwaltschaft vorgeschlagen. Expertinnen und Experten haben das vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist jetzt nahezu ein Jahrzehnt alt. Einen Bundesstaatsanwalt, eine Bundesstaatsanwältin – das kann man nennen, wie man will –, kann man mit zwei Drittel der Parlamentsmehrheit wählen, damit hier ein besonderer Ausdruck des Vertrauens vorliegt. Der soll dann über die Belange der Staatsanwaltschaft Kompetenzen haben.
Ich glaube, das ist ein guter Vorschlag. Er wird von Expertinnen und Experten weitestgehend unterstützt. Ich weiß nicht, warum wir uns dem hier verschließen. Ich appelliere an den Herrn Vizekanzler, dass wir uns hiemit in die richtige Richtung bewegen.
Frau Bundesministerin, wenn wir jetzt über die Justiz und die Funktionalität der Justiz sprechen, müssen wir auch darüber reden, wie es innerhalb der Justiz ausschaut, auch wie es innerhalb eines Ministeriums ausschaut und ausschauen kann. Daher wäre mein Appell – ich spreche jetzt die Causa Bogensberger an –, dass man zukünftig anders vorgeht als in dieser Angelegenheit. Ein außerordentlich renommierter, international anerkannter Experte im Strafrecht wurde in laufender Fünf-Jahres-Periode durch eine, wie ich meine, doch eher fadenscheinige Reorganisation abmontiert.
Wenn ich mir in der letzten Ausgabe der „Österreichischen Richterzeitung“ eine Stellungnahme von ihm durchlese, die ich vielleicht ganz kurz zitieren darf, dann hoffe ich, dass Sie wissen, was ich meine. Das sollte ja wirklich nicht vorkommen. Bogensberger sagt:
Ich hatte bisher immer Vorgesetzte gehabt, die mir mit Wertschätzung begegnet sind. Nunmehr musste ich aber mit völlig neuen Rahmenbedingungen auskommen: ausgrenzen, Informationen vorenthalten, übergehen, nicht einbeziehen in wesentliche Gespräche, also Rahmenbedingungen, die mich zunehmend in meiner Arbeitsfähigkeit behindert haben. – Zitatende.
Frau Ministerin, ich sage nicht, dass Sie das zu vertreten haben, glaube aber, dass Sie sehr wohl in Ihrem Kabinett Sorge dafür tragen müssen (Zwischenruf bei der ÖVP –
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