Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 144

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ministerin höchste Kompetenz beschieden! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Bucher.) Frau Mag. Bandion-Ortner hat komplexeste Verfahren wie BAWAG, „Konsum“ und Rydl in einer souveränen, hervorragenden Art und Weise abgewickelt, die vielen Expertinnen, Experten hohe Bewunderung abgerungen hat. Auch das Urteil, das sie letzen Endes in dieser Komplexität gefällt hat, ist ja jetzt von der General­prokuratur im Wesentlichen bestätigt worden, in einigen Punkten nicht.

Es wird mit Sicherheit beim Strafausmaß, wenn überhaupt, eine ganz geringfügige Korrektur geben und da spricht jemand, der Herr Jarolim vorhin, von Fehlern. – Ja, es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen in den Instanzen der Rechtsprechung. Deswegen ist es kein Fehler, die Rechtsauffassung der Erstinstanz zu haben, auch wenn die nächste Instanz oder eine übergeordnete Instanz eine andere Rechtsauf­fassung vertritt. Das ist kein Fehler, sondern Gott sei Dank gibt es die übergeordneten Instanzen, die wir alle in Anspruch nehmen können, aber das ist kein Fehlverhalten und kein Fehler der damaligen Richterin – in diesem Fall – Claudia Bandion-Ortner. (Beifall bei der ÖVP.)

Ausgerechnet Sie wollen die moralische Integrität der Frau Bundesministerin in Zweifel ziehen, ausgerechnet Sie?! (Ruf bei der ÖVP: Das ist eine Chuzpe!) Die Frau Bundes­ministerin muss damit leben. Sie ist in die Politik gegangen und hier herrschen offenbar ganz andere Sitten. Mit dem muss man sich abfinden und anfreunden. (Abg. Mag. Stadler: Das „Schmerzensgeld“ war hoch!) Das ist oft nicht angenehm, vor allem wenn es persönliche Angriffe sind. Aber das geht zu weit, Kollege Stadler!

Die moralische Integrität einer Bundesministerin auf diese Weise, wie Sie es tun, in Frage zu stellen (Ruf bei der ÖVP: Darf man das?), da finden sich dann Rede­wendungen wie: „weckt den Verdacht, dass ...“ oder „lassen vermuten, dass ...“ – Da entsteht eine schiefe Optik.

Wenn Sie damit Ihre Vorwürfe begründen wollen, dann sollten Sie sich wirklich etwas Besseres suchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Frau Bundesministerin hat zu Recht auf viele Dinge verwiesen, die sie in ihrer noch recht kurzen politischen Laufbahn, in den letzten zwei Jahren, auf die Wege gebracht hat. Die Insolvenzrechtsreform, die elektronische Aufsicht, die eingetragene Partner­schaft und vieles andere mehr sind in dieser kurzen Zeit an Reformen auf den Weg gebracht worden. Frau Bundesministerin, ich kann dir dazu nur recht herzlich gratu­lieren und dich ermuntern, auf diesem Wege weiterzugehen. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf beim BZÖ: Bussi, Bussi!)

Noch eines, meine Damen und Herren, die Rechtspflege in diesem Land funktioniert, aber es gibt individuelle Fehler, überhaupt keine Frage. (Abg. Bucher: Das heißt nichts Gutes! Solche Sachen sind immer gefährlich!) Testamentsfälschungen in Vorarlberg sind individuelle, persönliche Verfehlungen, leider innerhalb der Justiz (Abg. Mag. Stadler: Vier Jahre lang nicht aufgefallen! Keinem ist es aufgefallen!), oder diese Sache mit der Einvernahme von Journalisten und der Brechung des Redaktionsge­heimnisses durch die Staatsanwaltschaft Wien. Da hat die Frau Ministerin ja auch entsprechend gehandelt. Das sind Fehler, die passiert sind.

Es gibt auch unbewiesene Vorwürfe, wie zum Beispiel im Fall Kampusch. Ich schätze den ehemaligen OGH-Präsidenten Herrn Rzeszut sehr und man muss das auch ernst nehmen. Die Frau Bundesministerin tut das auch, sie lässt die ganze Sache noch einmal überprüfen. Aber es sind im Moment unbewiesene Vorwürfe. (Abg. Mag. Stadler: Mit den Vorwürfen seid ihr sonst auch immer schnell!) Daraus einen Vorwurf an die Frau Bundesministerin zu konstruieren, ist geradezu absurd, Herr Kollege Stadler. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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