Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 145

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Wenn wir über etwas diskutieren sollten, dann über die Frage, ob wir nicht möglicher­weise – das müssen wir uns alle hier fragen – mit der letzten Strafprozessord­nungsno­velle nicht doch unter Umständen ein Problem geschaffen haben. Die Staats­anwaltschaft als alleinige Herrin des Verfahrens scheint mir in der Zwischenzeit mit den gewonnen Erfahrungen nicht unproblematisch zu sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Hurra! Hurra!) Es gibt aber mehrere Erfahrungen, das muss evaluiert werden. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Es gibt mehrere Möglichkeiten, mit dieser Erkenntnis umzugehen. (Abg. Mag. Stadler: Heureka!) Ich halte nichts von der Idee der SPÖ, einen Bundesstaatsanwalt, der dann auch noch politisch gewählt wird, zu bestellen. Aber wir müssen über das Thema Kontrolle der Staatsanwaltschaft hier mit Sicherheit reden. (Abg. Dr. Rosenkranz: Am besten in einem Untersuchungsausschuss!)

Es gibt auch andere Möglichkeiten einer parlamentarischen Kontrolle der Staatsanwalt­schaft. Natürlich nicht im Einzelfall, keine Frage, aber in generaliter wäre es möglich, eine solche Kontrolle einzuführen. Ich denke, wir sollten aber abseits solcher pole­mischer Attacken, die hier jetzt gerade geritten werden, darüber in Ruhe, seriös unter den Experten und unter uns Politikern reden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hagenhofer und Mag. Johann Maier.)

Ein Letztes, meine Damen und Herren, unterlassen – und zwar gilt das für nahezu alle – wir doch diese polemischen Angriffe und Untergriffe auf ein Institut unseres Rechtsstaates, das nicht wichtiger sein könnte wie eben die Justiz. Unsere Bundes­ministerin Claudia Bandion kämpft engagiert für die notwendigen Reformen. Sie bekämpft engagiert fehlerhaftes Verhalten, wo es vorkommt, und sie sichert mit ihrem Einsatz die Unabhängigkeit der Justiz.

Frau Bundesministerin, ich gratuliere dir dazu und wir werden dir mit Sicherheit anschließend das volle Vertrauen aussprechen. Ich lade alle dazu ein, dasselbe zu tun. Dieser Misstrauensantrag ist so etwas von überflüssig und nicht sachgerecht und wird deiner Arbeit in keiner Weise gerecht. Ganz im Gegenteil, du verdienst unser unein­geschränktes Vertrauen! (Beifall bei der ÖVP.)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf 9 Minuten Redezeit ein. – Bitte.

 


16.17.47

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Vorredner! Ja, dem Kollegen Kopf ist natürlich zuzustimmen – das ist ein ganz wichtiger Punkt –: Der unabhängigen Justiz darf weder von den Politikern noch von den Medien und auch nicht von uns ans Zeug geflickt werden.

Aber die Justiz teilt sich heute und insbesondere seit der letzten StPO-Novelle in zwei Bereiche. Da gibt es wirklich die unabhängige Justiz, die aus unabsetzbaren, unver­setz­baren und unabhängigen Richtern besteht und dann gibt es die Staatsanwalt­schaft. In der Staatsanwaltschaft gibt es das Vorverfahren oder die Voruntersuchung. Hier sind wir in einem Bereich, wo eben nicht mehr der unabhängige, unversetzbare und weisungsfreie Richter, sondern wo eine weisungsgebundene und letzthin der Frau Bundesministerin für Justiz unterstehende Behörde agiert. Und da ist sehr wohl Handlungsbedarf für einen Politiker und daher für das Parlament gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, diese generelle Zurückweisung der Beschäftigung mit den Problemen ist sachlich falsch und nicht angebracht. Jetzt aber zum Misstrauensantrag und zu den Anfragen selbst.

 


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