Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 147

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ein Letztes möchte ich noch bringen, weil es hier auch gefallen ist: Das ist die Causa Moschitz, die meiner Ansicht nach völlig falsch angezogen worden ist. Hier wird näm­lich gerügt, dass sich die Staatsanwaltschaft bemüht, ein Beweismittel herauszube­kommen. Warum das rügepflichtig sein soll, weiß ich nicht. Wohl nur deshalb, weil sich da der ORF in falscher Auslegung auf ein Redaktionsgeheimnis beruft und weil einige Leute da sekundieren. Ein Redaktionsgeheimnis, das den Informanten schützt, wird verwendet, um den Herrn Johannes Fischer und den Herrn Moschitz und die anderen Mitbeteiligten zu schützen, um sich der Justiz zu widersetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Also da hat die Justiz richtig und konsequent und gesetzmäßig gehandelt. Aber in einem Punkt hat sie problematisch gehandelt. Das sage ich jetzt als FPÖler und Mitbetroffener, aber auch als Staatsbürger. Sie hat sehr problematisch darin gehandelt, dass die Staatsanwaltschaft, nämlich die Oberstaatsanwaltschaft, nach Rücksprache mit dem Justizministerium, wie wir das im Rahmen der Behandlung im Immunitätsausschuss dem Akt entnehmen konnten, angeordnet hat, das Opfer dieser Angelegenheit, nämlich Heinz-Christian Strache, als Beschuldigten zu führen, und zwar mit der Begründung, dass in einer Anzeige behauptet wurde, all das, was Strache behauptet hat, ist nicht wahr.

Das heißt, es geht so weit, dass die Staatsanwaltschaft Dinge anordnet, die dazu führen, dass ein Opfer prinzipiell gleichzeitig mit dem Beschuldigten als Beschuldigter zu führen ist, denn wenn das Opfer nicht recht gehabt haben sollte, wenn der Beschuldigte freigesprochen wird, dann müsste ja das Opfer gleich als Verleumder oder zumindest als falscher Zeuge behandelt werden. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ein beliebtes Spielchen! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist nichts Neues!) Also man muss sicherheitshalber immer gleich die Opfer auf die Beschuldigtenbank setzen, damit man das gleich mit verhandelt.

Das ist etwas, was in der österreichischen Justiz bisher nicht vorgefallen ist! Ich zumindest kenne – und ich bin auch schon eine Weile Rechtsanwalt – kein Beispiel, wo das passiert ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Bei Westenthaler!)

Vielleicht das Beispiel Westenthaler, aber den Akt habe ich nicht verfolgt. Ich kenne kein Beispiel, wo passiert ist, dass man den Anzeigenden, das Opfer mit auf die Anklage­bank gesetzt hat. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Genau das ist bei mir passiert!) – Da könnte ich noch vieles sagen, aber jetzt muss ich ein bisschen die Seiten wechseln.

Man muss auch eines sagen: Die Vorwürfe, die jetzt zur Grundlage des Misstrauens­antrages gemacht wurden, beruhen im Wesentlichen auf medialen Berichterstattungen, auf Privatmeinungen, auf Ansichten des Herrn Rzeszut. Sollte – ich betone: sollte! – das alles so stimmen, wie der Herr Rzeszut es dargestellt hat, dann wäre wahr­schein­lich Handlungsbedarf gegeben und dann müsste man natürlich über den Rücktritt der Frau Ministerin nachdenken. Keine Frage! Aber nur deshalb, weil jemand Vorwürfe erhebt, können wir nicht davon ausgehen, dass das alles wahr ist, und die Forderung erheben, die Ministerin muss einmal prophylaktisch zurücktreten. Das ist mit meinem Verständnis einer rechtsstaatlichen Vorgangsweise auch nicht vereinbar. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wenn ich hier die Liste der Vorwürfe durchgehe, dann muss ich sagen: Ja, da kann man über alles Mögliche diskutieren, da hätte man vielleicht etwas anders machen können! Ich habe ja einiges davon erwähnt. Aber Fälle wie zum Beispiel die Causa Strasser (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler), so ärgerlich die ist und so wenig so etwas hätte passieren dürfen, der Frau Justizministerin anzulasten und als Rück­trittsgrund heranzuziehen, wo sie doch viel später, nämlich am 1. Jänner 2009, Minis­terin geworden ist, zu einem Zeitpunkt, wo das alles längst schon verjährt war, da


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite