Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 148

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muss ich sagen: Das geht schon, lieber Kollege Stadler, ein bisschen sehr, sehr weit! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Kurz und zusammengefasst daher: Wir werden dem Misstrauensantrag der Kollegen Petzner und Stadler und wer immer noch dabei ist aus den erwähnten Gründen nicht zustimmen – zumindest vorläufig nicht zustimmen –, denn zuerst muss abgeklärt werden, was an diesen ganzen Geschichten wirklich dran ist.

Ich ersuche aber, unserem eingebrachten Antrag auf Einsetzung eines Unter­suchungs­ausschusses zu den Rzeszut-Vorwürfen zuzustimmen. Schauen wir, was da heraus­kommt – und dann reden wir weiter über die Ministerverantwortlichkeit! – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.26.56

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Was lehrt uns die Zusammensetzung auf der Regierungsbank? – In der Not hält man zusammen, oder man genießt sein Amt, solange man es noch hat. Ich frage mich nur, wo Innenministerin Fekter geblieben ist, denn dann wäre das Krisenquartett vollständig.

Aber wirklich freue ich mich über die Anwesenheit unseres Vizekanzlers. Das zeigt, dass er zumindest ein kleines Stück Reue und Mitverantwortung empfindet, denn er hat die Bestellung der Frau Justizministerin zu verantworten, die ja der eigentliche Sündenfall ist – nicht, dass eine Richterin bestellt wurde.

Eine Richterin kann natürlich Justizministerin werden, und das ist auch grundsätzlich zu begrüßen. Was zu kritisieren ist, das ist der Zeitpunkt der Bestellung. Denn: Damals war das Urteil weder rechtskräftig, ja es war noch nicht einmal geschrieben, und die Folge war, dass die spätere Justizministerin, die damalige BAWAG-Richterin, unter hohem Zeitdruck das Urteil ausfertigen musste.

Wir erinnern uns: Sie musste dann krank werden, damit sie nicht angelobt wird. Während dieser Krankheit hat sie das BAWAG-Urteil fertiggeschrieben und ist ein Monat verspätet angelobt worden. Wenn wir heute hören, das Urteil wäre mangelhaft begründet, dann frage ich mich schon, welche Mitverantwortung der Herr Vizekanzler mit seiner Bestellung da wohl auch trägt. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Das war jetzt eine Umschreibung ...!)

Herr Vizekanzler, die Konsequenzen müssen ohnedies Sie ziehen, indem Sie jetzt hier auch als Parteiobmann für diese Krise der Justizministerin geradestehen müssen.

Klar ist: Die Bestellung der Justizministerin hat unmittelbar mit dem BAWAG-Verfahren zu tun. Frau Bandion-Ortner wäre heute nicht Justizministerin, wenn sie damals der Zufallsgenerator nicht für das BAWAG-Verfahren ausgewählt hätte. Und damit ist auch klar, dass Sie sich heute nicht beschweren dürfen, wenn die mögliche Aufhebung des BAWAG-Urteils auch eine Debatte über die Justizministerin auslöst.

Schon damals haben wir uns kritisch geäußert – nicht deshalb, weil Sie, Frau Bandion-Ortner, Justizministerin geworden sind, sondern deswegen, weil wir den Zeitpunkt für falsch gehalten haben. Damals haben wir schon gesagt: Wenn dieses Urteil nicht hält, dann wird das unweigerlich zu einer Debatte über die Justizministerin führen.

Aber ich nehme Ihre Einladung gern an: Ich will nicht über Sie als Richterin sprechen! Es ist ja tatsächlich richtig: Eine Richterin, die ein Urteil macht, das nicht hält, muss nicht zurücktreten! Es ist auch richtig, dass es vorkommt, dass Urteile nicht halten –


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