Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 157

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Zur Frage selbst: Den BAWAG-Prozess jetzt heranzuziehen, weil wir dazu jetzt ein Gutachten seitens der Generalprokuratur vorliegen haben, also bitte! Das ist ein bisschen wenig. Wir haben nämlich offensichtlich noch irgend so etwas Kleines vergessen: Ich glaube, am 22. Dezember soll die Entscheidung fallen. Da gibt es ja so etwas: Oberster Gerichtshof – relativ unbedeutend wahrscheinlich für die meisten, die jetzt diesen Misstrauensantrag machen.

Ich bin jetzt einmal daran interessiert. Warten wir einmal ab, was das oberste Gericht in Österreich in dieser Sache zu sprechen hat, und dann werden wir weitersehen – obwohl das eigentlich mit der Frage der Qualität der ministeriellen Tätigkeit nichts zu tun hat.

Eines muss natürlich klar sein: Die Frage, welche Konsequenzen die Frau Ministerin selbst oder der Herr Vizekanzler zieht, ist von ihnen selbst zu beantworten. Denn das muss man schon wissen: Die Welle der Begeisterung aus dem BAWAG-Prozess hat die Frau Ministerin dorthin gebracht. Nur, nach einer Welle gibt es auch manchmal ein Wellental. Das ist eben jetzt der Fall. Aber die Schlüsse, die daraus zu ziehen sind, und die Entscheidungen, die zu treffen sind, sind persönliche, höchstpersönliche.

Und es sind vielleicht manche, die am Strand diese Welle sehen, ob das der Herr Vizekanzler ist, oder, wie man auch gemunkelt hat, der Herr Raiffeisen-General Konrad. Das ist alles dann deren Problem und deren Sache. Man muss das ja auch der Bevölkerung entsprechend darstellen und darlegen. Und das ist eine hoch politi­sche Entscheidung, aber nicht die Frage eines Misstrauensantrags. Mit dem darf die ÖVP, die ja derzeit besonders erfolgsverwöhnt ist, sich auch zusätzlich auseinander­setzen.

Was die Frage des Falles Natascha Kampusch betrifft, so gibt es in Österreich viele, die sagen, ich kann das eigentlich schon überhaupt nicht mehr hören, dieses „Natascha Kampusch“. Aber es ist eines passiert, und das ist beispielhaft und das geht unser Haus an – wir werden bei einem späteren Tagesordnungspunkt noch dazu kommen –, es geht um die Frage eines Untersuchungsausschusses: Es hat sich, bitte, der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs an sämtliche Parlamentsparteien gewandt. Und das muss schon etwas bedeuten für dieses Haus, und ich möchte in der Begründung am Abend dann seitens der Regierungsparteien, wenn das vielleicht niedergestimmt wird, nicht hören, dass sie dann sagen: Wir wollen, dass zuerst die unabhängigen Gerichte entscheiden!

Das glaube ich nicht, denn es gibt nämlich hier gar kein unabhängiges Gericht mehr. Es gibt nämlich nur mehr die Staatsanwaltschaft, die hier ermittelt. – Da sehe ich auch ein Problem. Die Evaluierung der Strafprozessordnung wurde auch bereits ange­sprochen. Ich persönlich muss sagen, mir wäre wahrscheinlich nach den Erfahrungen, die man mittlerweile gemacht hat, das System des Untersuchungsrichters in vielen Belangen hundertmal lieber.

Wenn wir zum Ergebnis kommen, dass sich das nicht bewährt hat, dann sind wir gefordert, das möglichst rasch anzugehen, denn das wäre auch wiederum ein Schritt in Richtung mehr Vertrauen in die Justiz. Ich glaube nämlich, es bringt auch nichts, wenn Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Wien jetzt von der Staatsanwaltschaft Graz aufbereitet werden und dann, wenn das Dossier von Rzeszut kommt, das Ganze an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergegeben wird, die sagt, dass sie das nicht machen kann, worauf der Akt dann an die Staatsanwaltschaft Innsbruck geht. Angesichts dieses Ringelspiels der Staatsanwaltschaften, die alle einmal abgeklappert werden, wollen wir das im Parlament eben anders kontrollieren. Das ist eine Aufgabe, die wir als Volksvertreter haben.

 


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