Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 160

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Daraufhin entscheiden Staatsanwältin und anwesende Polizeibeamte, den Status der beiden auszutauschen und auf der Stelle aus dem Beschuldigten Stadler ein Opfer und aus dem Opfer – nämlich dem Parlamentsmitarbeiter – auf der Stelle einen Beschul­digten zu machen. Das geht aus dem Protokoll hervor: Das wird ihm dort noch mitge­teilt. Und er hat selbst ein Protokoll angefertigt, dass er unter Druck gesetzt wurde, einen Abgeordneten zu beschuldigen, und dass ihm von einer Staatsanwältin gedroht wurde, dass er, wenn er nicht bereit ist, mit seiner Unterschrift einen Abgeordneten zu belasten, selbst zum Beschuldigten wird und wegen Verleumdung verfolgt wird, und darauf steht ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren.

Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht das Verfahren bewerten, aber ich bewerte durchaus die Vorgangsweise, die ich für äußerst problematisch halte. Es wird im Rahmen der Präsidiale erstens zu klären sein, ob wir derartige Vorgangsweisen im Hause wollen und dulden, ob dieses Haus ein Haus einer etwas seltsamen Begegnung von Legislative und Exekutive wird oder ob wir der Exekutive durchaus ihre Räume außerhalb des Hauses zuweisen, und zweitens, ob das wirklich akzeptabel ist.

Sie wissen ganz genau, dass ich kein politischer Freund des BZÖ bin. Vor einem Jahr, als wir eine Reihe ähnlicher Fälle hier erörtert haben, die dann zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geführt haben, war es aber, wie ich glaube, das gut verstandene gemeinsame Interesse aller Abgeordneten, solche Fälle genau zu untersuchen. Ich gehe daher davon aus, dass man das jetzt in der Präsidiale vonseiten aller Fraktionen ernsthaft versucht. Nichts anderes rege ich hier an! Darum ersuche ich.

Ich ersuche die Justizministerin, möglichst noch in dieser Debatte klarzustellen – Sie haben ja die Möglichkeit, sich das anzuschauen, und ich glaube, dass Ihnen dieser Fall nicht unbekannt ist –, ob sie mit der Vorgangsweise Ihrer Staatsanwältin einverstanden ist oder ob das nicht der Fall ist. Ich halte das für eine ganz heikle und wichtige Frage.

Frau Bundesministerin, es wurde hier schon etliches im Zusammenhang mit dem BAWAG-Verfahren und so weiter angesprochen, ich möchte jetzt nicht wieder die ganzen Verfahren aufzählen und auf meiner Meinung nach durchaus berechtigte Kritikpunkte auch im Zusammenhang mit Ihrer Amtsführung hinweisen. Mir ist aber mehreres aufgefallen.

Erstens habe ich mir einmal einen Verhandlungstag im BAWAG-Prozess angesehen. An diesem Tag interessierte mich die Zeugeneinvernahme Martin Schlaffs. – Martin Schlaff ist bekanntlich nicht irgendwer, sondern er wird von den israelischen bis zu den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden verdächtigt, ein wesentlicher Kopf der Europa weit überschreitenden internationalen Wirtschaftskriminalität zu sein. Die öster­reichischen Strafverfolgungsbehörden haben sich in diesem Zusammenhang hoch interessant und hoch problematisch verhalten. Ich schildere kurz meinen persönlichen Eindruck von diesem Prozesstag.

Vor Herrn Schlaff wurde eine Sekretärin des Herrn Elsner einvernommen, und ich habe selten eine derart harte, schonungslose und zum Teil ins Persönliche gehende Einvernahme erlebt. Dieser Frau ist es wirklich nicht gut gegangen, sie war aber alles andere als eine Hauptverdächtige des BAWAG-Komplexes.

Dann wurde Herr Elsner in den Zeugenstand gerufen, und da habe ich mir gedacht: Zum Glück ist es nicht so weit gekommen, dass vom Vorsitz jetzt nur noch eine Frage gestellt wird, nämlich: Dürfen wir Ihnen etwas zu essen und zu trinken bringen? Und: Würden Sie noch weitere Fragen zulassen? (Abg. Öllinger: Da war Schlaff im Zeugenstand, nicht Elsner!?) Entschuldigung! Ich meinte natürlich Schlaff!

 


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