Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 159

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der Wiederbetätigung begangen haben. Das ist Ihre Politik! Das wollte H.-C. Strache aufzeigen. So ist es! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie schauen ein bisschen verdattert! Vielleicht nehmen Sie einen kräftigenden Schluck an der Bar, und dann geht es wieder weiter! (Beifall bei der FPÖ.)

17.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


17.04.34

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für die schöne Kreation „Karl-Heinz Strache“! Zum Glück haben Sie nicht gleich „Wolf-Christian Strache“ oder anderes aus ihm gemacht! – Das ist einmal ein Punkt.

Zweitens möchte ich kurz auf den wesentlich ernsteren heutigen Vorfall eingehen und einige Fragen an die Justizministerin stellen.

Kollege Stadler, wir sollten zwei Punkte nicht durcheinander bringen: Es hat eine ordnungsgemäße Auslieferung deiner Person in einem Strafverfahren gegeben. Das ist eine Entscheidung des Parlaments, die du zur Kenntnis genommen hast, und es ist ein Strafverfahren geführt worden beziehungsweise wird geführt.

Aber dann ist einiges geschehen, von dem ich ausgehe, dass das alle Fraktionen beun­ruhigt, und ich glaube, diesbezüglich haben wir auch vor einem Jahr keine Ausnahme gemacht. Das wird ja in der Präsidiale noch besprochen, und ich hoffe, dass es hier Konsequenzen geben wird!

Es hat sich mehrerlei herausgestellt.

Erstens wird ein Mitarbeiter eines Parlamentsklubs zu einem Verhör beziehungsweise zu einer Zeugenvernehmung mit der Absicht geladen, den Abgeordneten, dessen Mit­ar­beiter er ist, zu belasten. Die Einvernahme wird von einer Staatsanwältin – und deswegen habe ich auch Fragen an Sie, Frau Bundesministerin, zu stellen – und drei Polizeibeamten durchgeführt. Es gibt auch Hinweise auf einen vierten Polizisten, aber das ist nebensächlich. Der Ort des Verhörs ist ein Büro des Verfassungsschutzes hier im Haus. Die Innenministerin erklärt, als sie auf dieses Verhörzentrum im Parlament angesprochen wird, gegenüber dem Parlament, es handle sich hiebei um eine Serviceeinrichtung. (Zwischenruf des Abg. Kopf. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Jetzt soll gar nicht bestritten werden, dass es Gefährdungssituationen des Hauses geben kann, in welchen das Haus durchaus Hilfeleistungen vonseiten der Exekutive oder manchmal auch der Strafjustiz braucht. Und ich habe auch keinen Zweifel daran – denn ich kenne einige der Verfassungsschutzbeamten hier im Hause –, dass es sich hiebei um seriöse und redliche Beamte handelt.

Ich meine aber, die Tatsache, dass ein Verhör eines Mitarbeiters hier im Haus erfolgt, erfordert doch, dass wir uns überlegen sollten, ob die Strafverfolgung von Abgeord­neten und ihren Mitarbeitern durch Organe des Justizministeriums und des Innenminis­teriums, das heißt: der Exekutive, hier im Haus stattfinden soll. Hier ist nämlich nicht der Ort der Exekutive, sondern der Ort der Legislative – und auf diese Gewal­tentrennung sollten wir größten Wert legen! (Beifall bei den Grünen.)

Dann ist etwas Erstaunliches geschehen. Kollege Stadler hat heute öffentlich die Protokolle der Zeugenvernehmung verteilt. Ich habe mir das durchgelesen, mir war das bis dahin nicht bekannt. Dieser Mitarbeiter wurde als Zeuge und als Opfer gemäß § 154 StPO unter anderem befragt, ob er bereit ist, in dieser Zeugenvernehmung Abgeordneten Stadler zu belasten. – Er ist dazu nicht bereit und belastet ihn nicht.

 


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