Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 164

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Wir haben heute hier philosophiert über die dritte Staatsgewalt, eventuell die vierte Staatsgewalt, über Gerechtigkeit, darüber, was Justiz mit Gerechtigkeit zu tun hat, und so weiter, über die persönliche Integrität, auch die persönliche Integrität der Justiz­minis­terin. Ich bin nicht dafür, dass man Menschen – egal, in welcher Funktion sie sind – persönlich angreift.

Damit bin ich schon beim Herrn Klubobmann Kopf, der hier der große Zensor sein wollte und zu unserer Präsidentin gesagt hat, dass sie auf Herrn Stadler hereingefallen ist, als sie gestern – meines Erachtens zu Recht – darauf hingewiesen hat, dass sie sofort gehandelt hat. Die Frau Präsidentin hat einerseits mit der Justizministerin telefoniert und das andererseits – für den Fall, dass sich diese Verdachtsmomente erhärten – als inakzeptabel verurteilt, und dafür ist ihr zu danken. Da kann niemand etwas anderes sagen! Ich bin froh darüber, dass Sie, Frau Präsidentin, so gehandelt haben! (Beifall bei SPÖ und BZÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

Klubobmann Kopf hat hier an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass es vielleicht Mängel gegeben hat. Diese sind in der Ära Böhmdorfer zu suchen. Damals wurde nämlich die Strafprozessreform hier im Haus debattiert. Es wurde lange darüber gesprochen. Wir hätten uns von der Intention her schon mit diesem Gesetz anfreunden können, wenn verschiedene Mängel beseitigt worden wären. Unsere Fraktion hat dann nicht zugestimmt und hat einen umfassenden Minderheitsbericht verfasst, der Ihnen vorliegt, den Sie sich anschauen können. Das ist etwas, über das wir nach wie vor diskutieren müssen, wenn der Evaluierungsbericht in den Justizausschuss kommt.

Es geht darum, dass – das haben wir damals schon gesagt – genügend finanzielle Ressourcen vorhanden sein müssen, um bei den Staatsanwälten eine entsprechende Personalaufstockung vornehmen zu können. Es geht um die Rolle von Kriminalpolizei und Justiz – da ist etwas änderungsbedürftig. Es geht auch um die Frage der Opfer­rolle – dazu habe ich damals einen Antrag eingebracht –, und, und, und. Da haben wir Handlungsbedarf, da ist einiges zu tun, da sollten wir novellieren.

Frau Bundesministerin, das, was ich nicht verstehe, ist, warum Sie – und es ist nicht gut, wenn die Justiz ins Gerede kommt – in diesem Zusammenhang unserem Vor­schlag nicht beitreten können, nämlich einen Bundesstaatsanwalt einzusetzen. Ich rede von einem Bundesstaatsanwalt – für diese Funktion gibt es seit nahezu zehn Jahren Konzepte, die Ihnen und auch der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Dieser Bundesstaatsanwalt sollte – so wie Sie auch – als Exekutive dem Parlament gegenüber selbstverständlich berichtspflichtig sein. Dann bräuchten Sie sich nicht mehr um einzelne Strafsachen kümmern. Die Staatsanwaltschaft würde von einem weisungsungebundenen Kontrollorgan beaufsichtigt, und das täte der Justiz, der dritten Gewalt im Staate, davon bin ich überzeugt, um vieles besser als das derzeitige System.

Kollege Maier hat schon ausgeführt, dass die Justiz ins Gerede gekommen ist. Die Menschen haben nicht mehr so großes Vertrauen in die Gerichtsbarkeit. Hier haben wir Handlungsbedarf, hier haben wir zu agieren.

In der letzten Zeit ist viel geschehen. Ich erinnere an den großen Justizgipfel – ich glaube, er hat am 26. August stattgefunden –, bei dem darauf abgestellt wurde, dass mehr Geld für die Justiz zur Verfügung steht, und, und, und. Es wurden selbst­verständlich Reformschritte eingeleitet. Frau Minister, Sie haben ein mir sehr wichtiges Gesetz nicht erwähnt: das Gewaltschutzgesetz. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Eine sehr wichtige Maßnahme für sehr viele vor allem weibliche Opfer.

 


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