Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 167

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Schauen Sie darauf, Frau Minister, dass die Auswahl der Staatsanwälte objektiv erfolgt und dass ein solches Zusammenwirken zwischen Staatsanwälten und Rechtsanwälten in Zukunft nicht mehr stattfinden kann!

Das Zweite, das ich ansprechen möchte, ist der BAWAG-Prozess, nämlich der Straf­prozess gegen die Herren Elsner, Flöttl, Zwettler, Nakowitz und so weiter, den Sie geführt haben und wo sicherlich noch einige Dinge hinterfragenswert sind, vor allem in Bezug auf das Ende dieses Prozesses.

Es wurde heute vom Kollegen Stadler schon gesagt: Die Urteile waren noch gar nicht geschrieben, wurden Sie schon zur Ministerin ernannt. Sie haben dann die Urteile fertig geschrieben und wurden dann als Ministerin angelobt. All die Urteile sind bis heute noch nicht rechtskräftig, aber Sie sind die Chefin des Justizministeriums, die Chefin der Anklagebehörde, der Staatsanwaltschaft, und somit auch weisungsberech­tigt gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Das heißt, in diesem BAWAG-Prozess waren Sie Richterin und sind Sie jetzt auch Anklägerin. Meine Damen und Herren, wir nähern uns damit dem inquisitorischen Prinzip: Richter und Ankläger.

Meine Damen und Herren, da stimmt etwas im Rechtsstaat nicht! Und Sie, Frau Ministerin, sollten darauf einmal eingehen und diese Ihre Rolle in diesem Prozess hinterfragen.

Es ist auch abzuklären, warum in diesem Verfahren nur ein Mann in U-Haft genommen wurde, nämlich Herr Elsner. Ich bin kein Freund des Herrn Elsner, ich bin weder verwandt noch bekannt mit ihm, aber ich muss feststellen, dass mit den vier Jahren Untersuchungshaft für einen alten kranken Mann die Unmenschlichkeit zum Prinzip erhoben wurde.

Meine Damen und Herren, man muss die ganze Sache einmal dahin gehend hinter­fragen, ob da nicht wirklich das Sündenbockmodell gespielt wird und andere Mitange­klagte freigespielt werden.

Ich spreche nur einen Mitangeklagten, Herrn Flöttl jun., an und die Sequenz in dem Prozess, wo Flöttl gefragt wurde, wohin denn die Gelder, die ihm von Elsner und der BAWAG anvertraut wurden, verbracht wurden. Darauf sagte er, der Computer wäre ihm abgestürzt und er könne keine Antwort mehr geben.

Frau Minister, als Richterin hat Ihnen das genügt?! – Hätte man nicht fragen können, ob es nicht Gegenbuchungen gibt? (Abg. Mag. Stadler: Das wollte gar niemand wissen!) Wo hat Herr Flöttl jun. die Gelder veranlagt, bei welcher Bank, bei welcher Investmentfirma, bei welchem Broker? – Es wurde überhaupt nichts hinterfragt, man hat sich damit zufrieden gegeben.

Aber ich darf Sie auf einen Artikel aufmerksam machen, der vor vier oder fünf Jahren im „profil“ erschienen ist, in dem die Sache auch unter diesem Aspekt beleuchtet wurde. Dort wurde geschrieben, dass Herr Flöttl jun. dreimal einen größeren Kredit bei der Meinl Bank aufgenommen hat: einmal zum Kauf einer Yacht, einmal zum Kauf eines Flugzeuges und einmal zum Ankauf einer teuren Liegenschaft in der Londoner City. Und immer dann, wenn Flöttl jun. einen größeren Verlust aus Anlagespekula­tionsgeschäften seinen Auftraggebern in der BAWAG bekannt gegeben hat, wurde einer der Kredite bei der Meinl Bank zurückgeführt.

Man kann sich sein Bild, seinen Reim darauf machen oder nicht, auf jeden Fall sind das Sachverhalte, die hinterfragenswert sind.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite