Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 175

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Der zweite Punkt ist: Ich muss auch sagen, das war heute eine dünne Veranstaltung, weil man immer gemerkt hat, am Ende der Rede haben die, die für den Misstrauens­antrag waren, ein Problem gehabt, wie sie diesen Misstrauensantrag eigentlich begrün­den sollen. Ich habe so ein Dem-eigenen-Antrag-Nachlaufen noch selten hier erlebt.

Dann setzen wir uns zusammen und machen wir Regeln, dass eine Richterin oder ein Staatsanwalt nicht Justizminister werden soll – und aus! Aber jemand vorzuwerfen, wenn man gefragt wird: Wollen Sie nicht Minister werden?, dass man sagt: Na ja, warum nicht, ich kann es mir vorstellen!, das ist ein bisschen zu wenig. Das ist zu wenig – bei aller Kritik, die durchaus berechtigt ist. Und ich sage auch gleich: Die Frau Ministerin wird gut beraten sein, dass sie das eine oder andere, was in der Öffentlichkeit kritisiert wurde, dass sie Kritik an Mängeln in der Justiz ernsthaft aufgreift und dass sie versucht, das ernsthaft mit uns allen hier, soweit es hier gesetzliche Maßnahmen geben muss, auch umzusetzen. Unbestritten!

Aber es ist immer so ein bisschen eine Mischung: Da kommt ein bisschen eine Vorver­urteilung rein, da kommt ein bisschen das rein und ein bisschen jenes rein. Wir wollen doch das auf einen seriösen Kern zurückführen, und das ist mir wichtig, dass wir das auch machen.

Der OGH hat das endgültig zu entscheiden, das ist eine Binsenweisheit, und dann werden wir darüber weiterdiskutieren.

Ein letzter Punkt noch: Ich finde, es war die Aufgabe der Präsidentin, diesen Hinweis zu machen, dass hier jemand verhört wurde und dass das eigentlich eine Einrichtung ist, die für die Antiterrorbekämpfung zuständig ist und zu diesen Schritten nicht befugt ist. Und es ist die Aufgabe der Präsidentin, das sehr ernst zu nehmen, und da bin ich der Meinung, das sollte man respektieren und nicht durch die Kritik heruntermachen, sie wäre da auf etwas hereingefallen. Herr Klubobmann Kopf, diese Ihre Meinung teile ich nicht. Ich gebe die Kritik hiermit wieder an Sie zurück.

Wir stehen hinter unserer Präsidentin und haben nichts anderes von ihr erwartet, als dass sie genau diese Schritte setzt, weil wir daran interessiert sind, dass hier nicht plötzlich eine Behörde, die im Haus sitzt, Aufgaben wahrnimmt, die nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehören. Und daher unterstützen wir die Präsidentin hier mit Nachdruck! (Beifall bei SPÖ und BZÖ.)

18.05

18.05.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Justiz gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Misstrauensantrag ist abgelehnt.

(Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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