Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 186

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Kleider“, und ich fühle mich auch so, als würden alle irgendwohin schauen, und ich verstehe es nicht, denn da läuft einiges in die falsche Richtung.

Ich glaube nicht, dass da eine Tür aufgeht, wie Sie, Frau Ministerin, sagen, wo wir jetzt wirklich zu einer großen Lösung kommen, nicht nur, weil es nur ein Prozent der Unternehmen treffen wird, nämlich ein Prozent, wo kaum Frauen tätig sind. (Abg. Mag. Wurm: ... in Stufen!) Bis 2014 sind es Unternehmen bis 150 Mitarbeiter, bis es dann sozusagen abgeschlossen ist, und bis dahin ist es ein Prozent der Unternehmen.

Kleine und mittlere Unternehmen, in denen vor allem Frauen tätig sind, sind ausge­nommen. Das finde ich sehr bedauerlich. Aber nicht nur das, glaube ich, hat negative Auswirkungen, sondern einer der großen Wermutstropfen, wie Sie sagen, im Gesetz – ich meine, das ist mehr als ein großer Wermutstropfen, das ist eine riesengroße Ungerechtigkeit – ist, dass, wenn Arbeitnehmerinnen sich künftig öffentlich in irgendeiner Form über den Einkommensbericht äußern, wenn sie draufkommen, dass es in dem Bericht nicht mit rechten Dingen zugeht, wenn sie mit dem Betriebsrat reden und der dann vielleicht zur Gleichbehandlungsanwaltschaft geht – hinzu kommt, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft keinen automatischen Einblick hat in die Berichte –, dass sie also, wenn sie das ausplaudern, dafür bestraft werden.

Die werden bestraft in einem Ausmaß, das höher ist als jede Verwaltungsstrafe, die das Gleichbehandlungsgesetz vorsieht, und das ist meiner Meinung nach ein Hohn für alle Frauen! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin, Sie sagen, es ist schön, dass die Strafe deutlich niedriger angesetzt ist als ursprünglich geplant. Zuerst war die Rede von 2 300 €, jetzt sind es 1 500. Ich meine, das ist trotzdem immer noch zu viel. Und die Unternehmen, die entweder den Einkommensbericht nicht vorlegen, die sich an das Gesetz künftig vielleicht nicht halten, die eventuell den Einkommensbericht in irgendeiner Form verfälschen, kommen ohne Sanktionen davon. Das wird nicht kontrolliert, dafür gibt es keine Strafen!

Das heißt, auf der einen Seite ist der große Unternehmer, der in dem Fall einfach weiter tun kann, was er will, während die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, der beziehungsweise die sich ungleich behandelt fühlt, bestraft wird. Das ist wirklich eine Frechheit! (Beifall bei den Grünen.)

Der Bericht zeigt auch, dass es noch viel, viel mehr zu tun gibt. Ich meine, wenn es in dem Tempo weitergeht, muss man nicht unbedingt Kassandra heißen, um zu wissen, dass die nächsten Einkommensberichte und der nächste Gender Gap Report zeigen werden, dass es da leider gleich ausschauen wird wie jetzt und sich nicht viel ändern wird. Ich bin diesbezüglich wirklich sehr, sehr pessimistisch.

Wir haben heute über einen Mindestlohn diskutiert. Genau das wäre etwas, wofür man sich dringend einsetzen müsste, und zwar auf gesetzlicher Ebene noch einmal. Auch die Aufwertung der Teilzeit ist immer wieder in Diskussion, aber das sind Beschwö­rungen, die mantraartig erfolgen, aber tatsächlich umgesetzt wird in diese Richtung gar nichts!

Im vorliegenden Antrag, den wir gemeinsam beschlossen haben, ist natürlich auch ein Aspekt, dass die klassischen Frauenberufe dringend aufgewertet werden müssen, und zwar nicht nur deshalb, damit sich auch mehr Männer dafür interessieren, sondern auch deshalb, dass Frauen besser bezahlt werden und etwa Lehrberufe ein besseres Image und mehr Prestige in unserer Gesellschaft haben.

Wenn sich auf der anderen Seite nichts ändert und die Frauen in der Privatwirtschaft nicht bessere Chancen, Aufstiegschancen, Gehälter und Möglichkeiten haben, wird sich auch innerhalb dieses Gefüges wenig ändern. Das heißt, man muss gleichzeitig


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