Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 266

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der bilateralen Nukleargespräche wird am 19. Oktober 2010 in Berlin die Laufzeit­verlängerung der deutschen Atomkraftwerke thematisiert.

Besorgte Bürger und Atomgegner sehen diese Gespräche als Nagelprobe und fordern die Vertreter Österreich dazu auf, die EURATOM-Mitgliedschaft Österreichs zu nutzen und die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke im Interesse der Sicher­heit der österreichischen Bevölkerung zu stoppen. Seitens der österreichischen Bun­des­regierung wird ja immer wieder betont, dass die Mitgliedschaft Österreichs bei EURATOM für die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung essentiell wäre, dass man die Atompolitik in Europa durch die Mitgliedschaft bei EURATOM mitbestimmen könne und dass man die Antiatom-Politik Österreichs nach Europa trage.

Zudem ist die Rechtmäßigkeit der Anträge zur Betriebsverlängerung der deutschen AKWs mehr als in Frage gestellt. Der Anti-Atom-Beauftragte des Landes Ober­österreich Radko Pavlovec stellte als Ergebnis eines aktuellen Berichtes fest, dass die Anträge zur Betriebsverlängerung deutscher Kernkraftwerke im deutschen Bundestag wegen bestehender UVP-Pflicht zurückgezogen werden müssen.

Im Rahmen dieses Berichtes wurden die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2001/42/EG (SUP-EU-Richtlinie) sowie des deutschen UVP-Gesetzes herangezogen. Aufgrund der genannten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich die Pflicht zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung vor allfälligen Bundestags­be­schlüs­sen. Bislang ignoriert die deutsche Bundesregierung die Bestimmungen und bricht damit sowohl deutsches Recht als auch EU-Recht.

Die Bestimmungen der EU-Richtlinie sind seit Juli 2004 verpflichtend. "Die deutsche Bundesregierung ist daher verpflichtet, die Anträge zum Energiekonzept und zur Änderung des Atomgesetzes im Bundestag umgehend zurückzuziehen und die Erstellung des Energiekonzeptes im Einklang mit dem deutschen UVP-Gesetz sowie der SUP-EU-Richtlinie 2001/42/EG durchzuführen", so Radko Pavlovec.

Aufgrund der gesetzlichen Situation ergibt sich allerdings auch eine sofortige Hand­lungspflicht für die bisher säumige österreichische Bundesregierung. Da das deutsche Energiekonzept ohne Zweifel einen Gegenstand der grenzüberschreitenden Umwelt­verträg­lichkeitsprüfung darstellt, ist die österreichische Bundesregierung zum Schutz der Interessen österreichischer Staatsbürger verpflichtet, umgehend an die deutsche Bundesregierung heranzutreten und die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung im Einklang mit Artikel 7 der SUP-EU-Richtlinie vor dem Beschluss im Bundestag einzufordern.

Im Rahmen der zwischenstaatlichen Konsultationen zum grenzüberschreitenden UVP-Verfahren sind alle Fragen umfassend zu klären, die eine mögliche Gefährdung Öster­reichs durch die beabsichtigte Verlängerung der Betriebsdauer deutscher Kern­kraft­werke betreffen. Es sind Maßnahmen zu vereinbaren, um eine solche Gefährdung zu vermeiden. Ganz besonders ist auf die unverzügliche Stilllegung der völlig veralteten Reaktoren der Baureihe 69 zu drängen, zu denen auch das grenznahe AKW Isar 1 gehört.

Im Falle der Weigerung der deutschen Bundesregierung, ihren gesetzlichen und inter­nationalen Verpflichtungen nachzukommen, ist die österreichische Bundesregierung verpflichtet, unverzüglich ein zwischenstaatliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten und den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Aus den Bestimmungen des Artikels 8 der SUP-EU-Richtlinie ergeben sich gleiche Ver­pflichtungen für die Regierungen der betroffenen Staaten. Die deutsche Bun­desregierung hat es verabsäumt, die Nachbarstaaten über die Entstehung des Ener-


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