Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 270

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht ebenfalls mit in Beratung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ge­plante Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken in Deutschland

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 14, Bericht des Umwelt­ausschusses über den Antrag 1280/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Stilllegung von Isar 1 (925 d.B.) in der 81. Sitzung des Nationalrates am 21. Oktober 2010

Die aktuellen Entwicklungen zur Atomenergie in Deutschland haben in Österreich große Besorgnis ausgelöst.

Österreich lehnt die energetische Nutzung der Kernenergie ab. Dort, wo es um legitime Schutzbedürfnisse der österreichischen Bevölkerung, bzw. um den Schutz der Umwelt, geht, ist Österreich berechtigt und verpflichtet, seine Stimme zu erheben. Die Bundes­regierung wird - wie im Regierungsprogramm ausgeführt - in allen Fällen von kern­technischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben oder haben könnten, alle Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen nutzen.

Bisher wurde in Deutschland der „Atomausstieg“ in einem Vertrag der Bundesrepublik mit den Betreibergesellschaften geregelt, dem so genannten Atomkonsens. Auf Grund­lage dieses Vertrags wurde seinerzeit das Atomgesetz (AtG 2002) novelliert. In diesem Vertrag wurden die Reststrommengen für die deutschen Kernkraftwerke (KKW) fest­gelegt.

Im neuen Koalitionsvertrag wurde eine Verlängerung der Laufzeiten der KKW anvisiert. Es folgten Verhandlungen zwischen dem deutschen Umwelt- und dem Wirtschafts­ministerium. Am 5. September 2010 einigten sich die deutschen Koalitionsparteien auf einen Kompromiss.

Aus diesem Kompromiss sind nun folgende Änderungen bekannt: Für die älteren KKW bis einschließlich 1980 werden die nach dem AtG 2002 definierten Laufzeiten um acht Jahre verlängert. Bei den neueren KKW werden die Laufzeiten auf 14 Jahre ausge­dehnt. Daraus resultiert eine durchschnittliche Verlängerung von 12 Jahren. Aus diesen Daten ergibt sich eine Verschiebung des Atomausstiegs voraussichtlich auf das Jahr 2040. Die Jahreszahlen sind allerdings nur Eckpunkte, da die tatsächliche Laufzeit von der produzierten Strommenge abhängig ist.

In Zusammenhang mit der Sicherheit stehen konkrete Entscheidungen noch aus, es wird jedoch betont, dass die Sicherheit der KKW höchste Priorität hat.

Durch die Laufzeitverlängerungen verschärft sich auch das Entsorgungsproblem. Laut deutschem Bundesamt für Strahlenschutz (Bf) würden bei einer durchschnittlichen Laufzeitverlängerung von 12 Jahren zusätzlich 4.400 t Wärme entwickelnde Abfälle anfallen. Derzeit werden die Abfälle an allen KKW-Standorten zwischengelagert. Es gibt auch in Deutschland kein Endlager für hochradioaktiven Abfall.

Mit Deutschland besteht ein bilaterales Informationsabkommen zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz („Nuklearinformationsabkommen“), in dessen Rahmen regelmäßig Treffen stattfinden.

 


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